Erstellt am 08.02.2008 um 17:39 Uhr von Inkognito Weissnicht
BetrVG §15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter:
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
(2) 1Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn
dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht
Heißt also in euerem Fall 30% Männer, bedeutet md. 3 Männer (grob überschlagen aufgrund deiner Angaben) Was der Rest für eine Geschlechterzuordnung hat ist mal relativ vollkommen scheißegal. Einzig bei den Beschäftigungsarten könnte dir also ein Hindernis entstehen.
Übrigens ist der Beschluss den ihr da vor Urzeiten mal gefasst habt absolut diskriminierend für beide Geschlechter, da die Wählerstimmen nicht beachtet werden. Schau doch dafür mal in´s Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG
Erstellt am 08.02.2008 um 17:52 Uhr von zaskar
Frage an Inkognito:
Ist der neue Beschluß (5Frauen 4M) auch diskriminierend laut AGG ?
Erstellt am 08.02.2008 um 18:24 Uhr von Der alte Heini
Sind in dem Betrieb genau 300 AN, davon 210 Frauen und 90 Männer, so sind für das Minderheitengeschlecht Männer 2 Betriebsratssitze zu besetzen. Über den 9 Betriebsratssitz entscheidet das Los ob Besetzung mit Mann oder Frau erfolgt.
Wenn Du eine genau Auskunft möchtest ist die Anzahl der Arbeitnehmer und das Verhältnis Mann/Frau entsprechend dem Wahlausschreiben maßgebend.
Was der Betriebsrat zum Verhältnis der Minderheiten beschließt ist Quatsch.
Hier kommt es nur auf die gesetzliche Vorgabe an.
Erstellt am 08.02.2008 um 18:39 Uhr von zaskar
an Heini:
die genauen Zahlen weiß ich nicht, habe ich nur ungefähr wieder gegeben.
ich bin jetzt verwirrt, gibt es demnach doch eine genaue Verteilung , laut BeTrV, der Geschlechter?
Erstellt am 08.02.2008 um 18:44 Uhr von pirat
@zaskar
der BR beschließt, dass ab sofort die Sonne im Westen aufgeht....
der BR beschließt, dass ab sofort alle AG soziale Partner sind.....
der BR beschließt, dass ab sofort die GEW Präsens zeigt.....
der BR beschließt, dass ab sofort das Minderheitenverhältnis nach gusto oder tagesformabhängig geändert wird.
beschließen und wünschen kann man viel....was sagt die Legislative ?
Erstellt am 08.02.2008 um 18:53 Uhr von Margo23
Hallo zaskar,
wenn Ihr das wirklich so gemacht habt, wie Du es beschreibst, dann seit ihr in einer ziemlich besch...en Situation.
Alle Beschlüsse die der BR bisher gefasst hat sind unwirksam, ebenso sind alle BVen die ihr evtl. seit der Wahl abgeschlossen habt nicht wirksam in Kraft getreten. Ihr habt zur Zeit weder eine rechtskräftig gewählten Vorsitzenden noch sonst irgendwas.
Ihr solltet dem damaligen Wahlvorstand und euch selber kräftig in den A.... treten und dringend auf Schulung gehen (auch ein evtl. neuer Wahlvorstand).
Ich weis nicht ob es ausreicht Euch in der jetzt theoretisch korrekten Konstellation zu konstituieren und alle wichtigen Beschlüsse nachzuholen (beginnend mit der Wahl eines Vorsitzenden) oder ob ihr eventuell neu wählen müsst. Vielleicht kann ja einer der hier vorhanden cracks was dazu sagen.
Was die gesetzlich Reglung der Zusammensetzung der BRs nach Geschlechtern angeht s. § 15 BertVG.
Gruß
Erstellt am 08.02.2008 um 19:05 Uhr von Der alte Heini
zaskar
die Genaue Anzahl der AN und das Verhältnis Frau /Mann ist höchst wichtig für die Berechnung der Sitze. An meinem Beispiel siehst Du, dass der neunte BR Platz ausgelost werden muss ob er mit Frau oder Mann zu besetzen ist. Würde jetzt auf einer Seite nur ein Geschlecht mehr sein, würde das losen entfallen und der Sitz würde durch die Berechnung fest dem entsprechenden Geschlecht zustehen.
Die Genau Mitarbeiterzahl ist dem Wahlausschreiben zu entnehmen. Das Wahlausschreiben ist bei den vom BR aufzubewahrenden Wahlunterlagen zu finden.
Stellt sich im nachhinein heraus, dass der BR aufgrund des beklopten Beschlusses des BR falsch besetzt war, sind alle Beschlüsse des BR anfechtbar.
Gem. § 15 Abs. 2 BetrVG
Muss das Geschlecht, dass in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern bestehe.
Die Anzahl der Betriebsratssitze, die dem Minderheitengeschlecht zustehen, werden mit dem d`Hondtschen Höchstzahlensystems errechnet.
Erstellt am 08.02.2008 um 19:10 Uhr von Lotte
margo,
da die Wahl nicht angefochten wurde und ich einen Nichtigkeitsgrund nicht unbedingt erkennen kann (siehe DKK zu § 19 BetrVG), halte ich Deine Ausführungen für gewagt.
zaskar,
da Ihr das Wahlausschreiben mit der Besetzung des BRs im Verhältnis 5 Männer und 4 Frauen erstellt und ausgegeben habt und eine Anfechtung der Wahl nicht erfolgte, müsst Ihr das erstmal weiterhin so machen.
Aber in Anbetracht der hanebüchenen Beschlussfassung wäre es zu überlegen, ob der BR nicht seinen Rücktritt beschliessen sollte, um den Weg für rechtmäßige Neuwahlen freizumachen.
Erstellt am 08.02.2008 um 19:23 Uhr von Der alte Heini
Lotte
die Situation würde ich nicht so locker sehen.
Die Gefahr das ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit
dieser Betriebsratswahl erfolg haben könnte,
sehe ich zumindest mit einer vernünftigen
Begründung, als durchsetzbar.
Erstellt am 08.02.2008 um 19:36 Uhr von Margo23
@Lotte
hm... stimmt, das diese Verteilung schon im Wahlauschreiben stand hatte ich überlesen (und das ist natürlich ein entscheidender Punkt).
Solange die Wahl nicht für nichtig erklärt ist (und bisher gibt es ja wohl nicht einmal einen entsprechenden Antrag) wird man den BR wohl als rechtskräftig im Amt ansehen müssen.
Neuwahlen wären daher sicher sie beste Lösung.
Erstellt am 08.02.2008 um 21:10 Uhr von Alter Betriebsrat
Ist es nicht schön was es alles so gibt in der bunten Betriebsratswelt. Leute lassen sich aufstellen und wählen, die noch nich einmal im Ansatz auf irgend einer Bildungsschiene fahren und das im Kollektiv. Das sieht mann an den Beschlüssen, die ja wirklich abenteuerlich sind. Ich rate dem Kollegen, auch im Hinblick auf die ganzen unwirksamen Beschlüsse einfach alle zurückzutreten und dann entsprechnd Neuwahlen einzuleiten und vor allen Dingen sollte jeder seine eigene Motivation zur Betriebsratsarbeit dringendst prüfen. Es ist ja nicht zu fassen.
Aus Ende
Erstellt am 09.02.2008 um 00:29 Uhr von Der alte Heini
Alter Betriebsrat
Und dann muss man sich nicht wundern wenn es AG
gibt die ihren BR nicht ernst nehmen bzw. belächeln.
Erstellt am 09.02.2008 um 20:05 Uhr von Alter Betriebsrat
Genau alter Heini !
Sehe das Problen besonders bei uns im Gbr. Die Chefs wissen ganz genau, das das alles eine Ansammlung von, A-löchern ist und bei den wenigen die Duchsehen, manchmal können die Chefs nicht schnell genug umschalten, wird dann auch versucht die Verdummungsmasche zu reiten. Aber auf so einem Niveau, obwohl alle Bildungsortionen offen sind und sie , narürlich mit Eigninteresse und Agagement, genutzt werden können, fragt man sich wirklich manchmal in welchen Film man gerade als Pausenclown auftritt. (mir wird ganz übel, wenn ich an die vielen fischigen Augen denke). Hinzu kommen manchmal noch Probleme mit der deutschen Sprache , aber Hautsache "Betrrriebsraaatte"
So genug abgerfrustet und weiter für die Leut.
Grüssle
Erstellt am 10.02.2008 um 15:41 Uhr von Der alte Heini
Alter Betriebsrat
Mann muss doch auch das wahre Leben sehen.
Da sitzen Akademiker dem BR gegenüber, der ja "nur" aus den üblichen AN besteht.
Nimmt einer dieser "Führungskräfte" den Lagerarbeiter, den Schlosser, den Sachbearbeiter, den Buchhalter oder eben einen anderen Kollegen aus der Arbeitnehmerschaft ernst?
Ich glaube nicht.
Die Kunst einiger Führungskräfte ist es wohl eher, den Mitgliedern des BR das Gefühl zu geben, dass sie ernst genommen werden, auch wenn es nicht den Tatsachen entspricht.