Es gibt in unserem BR unterschiedliche Meinungen darüber,wer der Nachrücker für ein
Ende Februar ausscheidendes BR- Mitglied ist.
Hintergrund ist folgender:
Wir sind ein Betrieb mit ca. 300 AN, mit einem Geschlechterverhältnis von ungefähr
70 % Frauen und 30 % Männer. Der BR besteht demnach aus 9 Mitgliedern.

Bei der letzten BR-Wahl stand im Wahlausschreiben, das der BR aus 5 Männern und 4 Frauen bestehen soll( BR- Beschluß vor Urzeiten gefaßt).
Die Kollegin die dann bei der Wahl die 9.meisten Stimmen erhalten hat war dann laut
Wahlordnung nicht im BR und ich als Mann mit den 9.meisten Stimmen wäre im BR gewesen.
Darauf hat die Kollegin die Gewerkschaft eingeschaltet und mit Klage gedroht.
Der BR bzw. der BRV hat dann kalte Füße bekommen und einen neuen Beschluß
gefasst mit dem Inhalt, der BR besteht nun aus 5 Frauen und 4 Männern.
So war ich dann wieder aus dem BR.
Jetzt scheidet Ende des Monats eine Frau aus dem BR aus. Die Frage ist nun ob a) so ein Beschluß überhaupt überhaupt möglich ist und jetzt dann wieder eine Frau nachrücken muß, oder b) ich als Mann nachrücken darf?
Laut Liste bin ich 1.Ersatzmitglied.