Unbezahlte Freistellung- Weihnachtsgeld
Moin, ich habe einen komischen Fall. Eigentlich dachten der BR das wäre einfach, aber Personal sagt scheinbar etwas anderes. Ein MA war von 10-2015 bis 10-2016 auf einer Reise im Ausland. Er war auf eigenen Wunsch ohne Bezüge freigestellt. Nun steht "Weihnachtsgeld" an. Der MA meinte, es stünde ihm in voller Höhe zu, der Abteilungsleiter teilte ihm mit, er bekäme es nur anteilig, ab Oktober. Der MA wandte sich an uns und auch wir als BR sind der Meinung, das WG wäre nur anteilig zu zahlen. Die Personalabteilung hat dem MA aber wohl mitgeteilt, es könne ihm auch in voller Höhe zustehen, das wird dort geprüft. Hat jemand Erfahrung mit unbezahlter Freistellung?
Community-Antworten (2)
09.11.2016 um 19:16 Uhr
Das kommt auf die "Spielregeln" an, nach denen das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Also Tarifvertrag oder auch betriebliche Regelung bzw. Arbeitsvertrag.
Aber wenn die Personalabteilung prüft, ist doch ok.
09.11.2016 um 19:19 Uhr
Das hängt u. a. von der rechtlichen Einordnung der Freistellung ab. Hat sie das Beschäftigungsverhältnis beendet und wurde per Neuvertrag wieder aufgenommen, oder wurde nur eine zeitliche Freistellung von den Arbeitspflichten vereinbart?
Ist Letzteres der Fall, liegt auch keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit vor. Wird tariflich oder arbeitsvertraglich auch nicht auf Tätigkeitszeiten als Anspruchsvoraussetzung abgestellt, steht ihm der volle Anspruch zu.
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