Hallo allerseits,
ich habe gestern in einer Fachzeitschrift gelesen, daß ein auch ein dreimal in Folge angefügtes Schreiben zum Weihnachtsgeld, mit dem Hinweis auf Freiwilligkeit, nicht automatisch berechtigt dieses wegfallen zu lassen. Die betriebliche Übung würde davon unberührt bestehen bleiben. In den Jahren davor wurde stets Weihnachtsgeld gezahlt. Wo steht dazu etwas in amtlicher Form?