Hallo zusammen,
ich versuche seit Monaten rauszufinden ob eine unbezahlte Freistellung im Falle einer Krankheit der Ehefrau oder wenn sie im Krankenhaus liegt, der Mitarbeiter zu Hause sein Kind betreuen darf ,Gesetzlich geregelt ist?
Was ich bis jetzt herausgefunden habe ist schwammig.
Was ist mit meiner Aufsichtspflicht?
Unsere GL ist der Meinung, man könnte die Situation ausnützen in dem man die Kinder den Eltern abgibt und selber von der Krankenkasse abkassiert.
Gibt es Rechtssprechungen oder eindeutige Gesetze darüber?
Danke schon mal im Voraus.