Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, wenn ein Kollege nach durchgeführtem BEM seine Arbeitszeit für ein Jahr von 100% auf 50% verkürzen darf und der BR der Meinung ist, die übrigen 50% der Stelle müssen befristet neu besetzt werden? Der BR denkt an eine Überlastung des dann teilzeitarbeitenden Kollegen und erneute langwierige Krankheit und möchte daher eine Ausschreibung für die übrigen 50% der Arbeitszeit