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Personalplanung - Mitbestimmung BR bei Ausschreibung einer Teilzeitstelle?

C
calama
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, wenn ein Kollege nach durchgeführtem BEM seine Arbeitszeit für ein Jahr von 100% auf 50% verkürzen darf und der BR der Meinung ist, die übrigen 50% der Stelle müssen befristet neu besetzt werden? Der BR denkt an eine Überlastung des dann teilzeitarbeitenden Kollegen und erneute langwierige Krankheit und möchte daher eine Ausschreibung für die übrigen 50% der Arbeitszeit

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

03.11.2016 um 08:43 Uhr

Unmittelbar verlangen geht nicht. Dennoch würde ich es fordern und deutlich machen, dass man z.B. Mehrarbeit nicht zustimmen wird.

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