Erstellt am 21.12.2009 um 10:03 Uhr von rainerw
Schaut euch als BR mal §111 BetrVG an.
Erstellt am 21.12.2009 um 17:08 Uhr von siehmal
@rainerw
was aber kein echtes MBR eröffnet....
Erstellt am 21.12.2009 um 18:52 Uhr von rainerw
@siehmal
Das ist jetzt nicht Dein ernst, oder?
Erstellt am 21.12.2009 um 22:10 Uhr von DerAlteHeini
BRgofo
Die Ausschreibungen unterliegen sicherlich nicht dem Mitbestimmungsrecht des BR. Hier dürfte dem BR nur ein Unterrichtungs- und Beratungsrechte gem.: § 90 BetrVG zustehen.
Der BR sollte diese Ausschreibungen zum Anlass nehmen, um sich für den Fall der Fälle entsprechend zu bilden.
Viele Unternehmen gehen dazu über, Teile des Betriebes abzugeben und wollen sich künftig nur auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wird ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB stattfinden, kann der BR gem.: §111 BetrVG handeln, wobei auch § 80 Abs.2 BetrVG dem BR ein umfassendes Unterrichtungsrecht sichert.