Erstellt am 15.09.2022 um 11:34 Uhr von celestro
ich sehe zumindest eine Mitbestimmung, wenn so Urlaubsgrundsätze wie "es wird ein Urlaubsgesuch abgelehnt, weil schwache Besetzung vorliegt" aufgestellt werden.
Erstellt am 15.09.2022 um 11:50 Uhr von Relfe
was heißt "Frei haben wollen"?
Urlaub ? Überstundenabbau? freischicht?
macht ja einen Unterschied welche Art frei es ist
Erstellt am 15.09.2022 um 11:54 Uhr von Kjarrigan
Nein zum Thema der Zeitverkürzung erlangt der BR auch durch diese Tatsache kein MBR.
aber
Der BR kann natürlich jetzt mal mit dem AG sprechen wie der AG sich denn in Zukunft die Arbeitsabläufe in der Abteilung vorstellt. Evtl. muss der AG für die Zeiten halt eine Aushilfe einstellen. (wäre mein Vorschlag) Wenn der AG bestimmte Öffnugszeiten oder Servicezeiten haben möchte muss er halt auch für die Ressource Mensch sorgen.
Erstellt am 15.09.2022 um 12:43 Uhr von RudiRadeberger
Der MA hat sicher nicht in seiner Änderungsvereinbarung stehen, dass er jetzt immer Freitags frei hat. Da steht sicher nur die geänderte Wochenarbeitszeit drin. Und über deren Verteilung seid ihr per §87Abs1Nr2 in der Mitbestimmung.
Erstellt am 15.09.2022 um 13:04 Uhr von Enigmathika
@RudiRadebrecher
Auch, wenn es nur um die Verteilung der Arbeitszeit eines einzelnen Mitarbeiters geht? Ich habe das immer so verstanden, dass es dabei nur um kollektivrechtliche Angelegenheiten geht.
Ich stelle mir gerade vor, der Mitarbeiter vereinbart mit dem Arbeitgeber familien- und umweltfreundliche Arbeitszeitverteilung und der Betriebsrat sagt: "Nö! Karl-Uwe möchte auch mal freitags (oder mittwochs oder donnerstags) frei haben, und das geht so nicht."
Erstellt am 15.09.2022 um 14:15 Uhr von RudiRadeberger
@Enigmathika
Ich würde es kollektiv aufziehen. "Freitag ist ein (offenbar) begehrter Tag, um frei zu machen. Auch Karl-Uwe hat ein Sozialleben. Giselher genauso. Kunigunde und Kevin auch (ok, Kevin vielleicht nicht). Lasst uns doch mal eine gerechte Lösung (Rotation?) finden."
Ich finde, Celestro ist da gar nicht so weit weg. Analog Urlaub.
Erstellt am 15.09.2022 um 14:24 Uhr von celestro
"Auch, wenn es nur um die Verteilung der Arbeitszeit eines einzelnen Mitarbeiters geht? Ich habe das immer so verstanden, dass es dabei nur um kollektivrechtliche Angelegenheiten geht."
Ich würde sagen "umgekehrt wird ein Schuh draus". Im ersten Moment besteht kein MBR. Aber wenn die Regelung dazu führt, dass es in der Abteilung Probleme mit Urlaub gibt, schon?
Erstellt am 15.09.2022 um 14:46 Uhr von Enigmathika
@celestro @Rudi
ja, jetzt verstehe ich den Ansatz. Also dürfte der Arbeitgeber mit einem Teilzeitbeschäftigten keine 4- oder gar 3-Tage-Woche vereinbaren, jedenfalls nicht mit festen Tagen.
Erstellt am 15.09.2022 um 14:54 Uhr von relfe
doch darf er, solange andere MA dadurch nicht beeinflußt werden.
das wäre z.b. der Fall wenn eine Abt /Team 4 MA hat, aber nur Arbeit für 3,5 MA. Am Freitag fällt grundsätzlich so wenig Arbeit an, das man nur 2-3 MA braucht.
Wenn jetzt der AG mit einem MA eine TZ-Vereinbarung macht, wo er immer Fr zu Hause bleibt, würden die anderen MA nicht beeinflußt.
Macht er dieselbe Vereinbarung unter dengleichen Umständen wie oben an einen anderen Wochentag, dann wären die anderen MA beeinflußt und der BR wäre in der MBR
Ich behaupte, der BR ist fast immer in der MBR, weil selten kein anderer MA beeinflußt ist, außer in einem 1-MA-Team evt.
Erstellt am 15.09.2022 um 15:30 Uhr von Die Spinne
Ihr seit alle so SUPER
Eure Antworten haben mir sehr geholfen und weiß jetzt was der BR zu tun hat.
Vielen Dank
Erstellt am 15.09.2022 um 16:52 Uhr von Catweazle
Nach § 8 TzBfG müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich bei der Verteilung der Arbeitszeit einigen. Der § 8 (3) wäre ja sinnlos wenn der BR erst zustimmen muss.
Erstellt am 15.09.2022 um 17:06 Uhr von celestro
sehe ich nicht so. Klar müssen sich AN und AG einigen. Da steht aber nirgends "alle anderen Gesetze sind egal". Wenn es also ggf. ein MBR für den BR auslöst, dann ist das halt so.
Sehe das aber auch nicht wie "Relfe". Glaube es gibt genügend Gruppen die groß genug sind, das nicht "fast immer der BR in der MB ist".
Erstellt am 15.09.2022 um 18:42 Uhr von Dummerhund
Wenn ich den Eingangsthread richtig lese ist die Sache ja wohl schon durch ohne das der BR vorab mit ins Boot geholt wurde. Auch ich sehe hier ,wie celestro, den BR in der Mitbestimmung.
Zu prüfen wäre jetzt natürlich ob dadurch tatsächlich eine Unterbesetzung wäre , wenn ein MA den Tag frei haben will. Auch was der AG macht wenn an dem Tag jemand krank wird.. Weiter könnte man noch schauen ob das Teilzeitbegehren nicht auf einen Montag und Dienstag gelegt werden kann----und wenn nein, warum nicht.