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Mitbestimmung durch den BR

N
Newbrie
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, uns wurde seitens der MA die Frage zugetragen, ob Sie eine Art "Strafkasse" Einführen dürfen. Der Vorschlag kam von einem MA, nicht vom AG. Es sind auch alle MA´s der Abteilung einverstanden. Ich bin jetzt der Meinung, das wir als BR hier nur eine Empfehlung aussprechen können, aber nicht verbieten können, da es sich um keine Anweisung etc. des AG handelt. Wie ist den hier die Rechtslage? Liege ich richtig?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

25.10.2018 um 15:06 Uhr

Ob eine Mitbestimmung vorliegt richtet sich meiner Meinung nach nicht danach, ob der AG die Sache einführen will, oder es von den MAn kommt.

Würde ein MBR des BR hier bejahen.

M
Moreno

25.10.2018 um 15:09 Uhr

Und ich würde Dich auslachen!

K
kratzbürste

25.10.2018 um 15:24 Uhr

Und ich würde es den Kollegen ausreden. Was soll denn da bestraft werden?

N
Newbrie

25.10.2018 um 15:26 Uhr

Fehler in der Rechnungsbearbeitung

V
Vivaldi

25.10.2018 um 15:33 Uhr

§ 87 Abs.1 Satz 1 "Ordnung im Betrieb". Wenn ich es richtig verstehe soll das im weitesten Sinne ein Leistungsbeurteilung sein - sehe ich sehr kritisch!

M
Moreno

25.10.2018 um 15:48 Uhr

Vivaldi sollen die Arbeitnehmer ne BV mit dem Betriebsrat abschliessen oder wenn sie nicht wollen in die Einigungsstelle? Wenn die Strafkasse was ich auch für ein blöde Idee halte wirklich rein von den Kollegen ins Leben gerufen hat der BR da keine Beteiligungsrechte.

J
Jannipa

25.10.2018 um 16:01 Uhr

Moment mal, wenn die Kollegen untereinander eine Strafkasse, warum auch immer, einführen wollen, welches Mitbestimmungsrecht soll dann geltend gemacht werden? Der AG ist wohlgemerkt nicht im Boot... wäre aber sicherlich irgendwann mal daran interessiert festzustellen , wer die Liste anführt.

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