Erstellt am 25.10.2018 um 13:06 Uhr von celestro
Ob eine Mitbestimmung vorliegt richtet sich meiner Meinung nach nicht danach, ob der AG die Sache einführen will, oder es von den MAn kommt.
Würde ein MBR des BR hier bejahen.
Erstellt am 25.10.2018 um 13:09 Uhr von Moreno
Und ich würde Dich auslachen!
Erstellt am 25.10.2018 um 13:24 Uhr von kratzbürste
Und ich würde es den Kollegen ausreden. Was soll denn da bestraft werden?
Erstellt am 25.10.2018 um 13:26 Uhr von Newbrie
Fehler in der Rechnungsbearbeitung
Erstellt am 25.10.2018 um 13:33 Uhr von Vivaldi
§ 87 Abs.1 Satz 1 "Ordnung im Betrieb".
Wenn ich es richtig verstehe soll das im weitesten Sinne ein Leistungsbeurteilung sein - sehe ich sehr kritisch!
Erstellt am 25.10.2018 um 13:48 Uhr von Moreno
Vivaldi sollen die Arbeitnehmer ne BV mit dem Betriebsrat abschliessen oder wenn sie nicht wollen in die Einigungsstelle? Wenn die Strafkasse was ich auch für ein blöde Idee halte wirklich rein von den Kollegen ins Leben gerufen hat der BR da keine Beteiligungsrechte.
Erstellt am 25.10.2018 um 14:01 Uhr von Jannipa
Moment mal, wenn die Kollegen untereinander eine Strafkasse, warum auch immer, einführen wollen, welches Mitbestimmungsrecht soll dann geltend gemacht werden?
Der AG ist wohlgemerkt nicht im Boot... wäre aber sicherlich irgendwann mal daran interessiert festzustellen , wer die Liste anführt.