Team möchte BR sprechen?!
Guten Tag,
Wir sind vor einigen Tagen von einem Team einer Einrichtung angesprochen worden. Sie möchten, ohne die direkten Vorgesetzten, mit uns über Probleme mit der Teamleitung ins Gespräch kommen und sich beraten lassen, welche Möglichkeiten sie nun haben. Wir haben gemeinsam einen Gesprächstermin vereinbart und der Teamleitung Bescheid gegeben, dass das Team Gesprächsbedarf hat. Nun hat das die Abteilungsleitung mitbekommen und sich bei unserem Arbeitgeber über uns beschwert. Sie verlangt, dass wir das Gespräch absagen oder entweder die Teamleitung oder die Abteilungsleitung teilnimmt. Es sei nicht in Ordnung, wenn wir mit Mitarbeitenden in Gespräche gehen. Unser Arbeitgeber steht hinter den Forderungen der Abteilungsleitung.
Dürfen wir als BR nicht mit Teams sprechen und uns anhören welche Probleme sie haben? Ich dachte genau so etwas wäre genau unsere Aufgabe… Muss immer zwingend ein Vorgesetzter dabei sein?
Liebe Grüße
Community-Antworten (4)
22.05.2023 um 22:44 Uhr
Klassiker aber: Lasst euch bitte dringend schulen. Gerade solches Basic müsst ihr erwerben, um die BR-Arbeit ordnungsgemäß erfüllen zu können. Und ja, selbstverständlich haben die Kollegen einen Anspruch auf ein Gespräch mit euch, ohne dass ein FK mit dabei ist (siehe 84 BetrVG).
23.05.2023 um 11:44 Uhr
Ehrlich gesagt kann ich nicht erkennen, wieso hier § 84 BetrVG überhaupt einschlägig sein sollte.
23.05.2023 um 11:53 Uhr
Wenn der offizielle Beschwerdeweg beabsichtigt wird, greift §84.
Wenn nicht, kann jederzeit der BR im Rahmen einer Sprechstunde nach §39 konsultiert werden. Mir wären auch keine Einschränkungen im Hinblick auf die Personenzahl bekannt, die von der Sprechstunde Gebrauch machen.
Ich hoffe, Ihr habt als BR Regelungen zur Sprechstunde getroffen. Wenn alle Stricke reißen, könnt Ihr aber auch außerhalb der Arbeitszeit einen Termin anbieten. Die Teilnahme steht den Beschäftigten zu und der AG kann da niemanden einschleusen.
23.05.2023 um 13:17 Uhr
Ich verstehe schon, dass der AG nicht ein komplettes Team ausfallen lassen möchte. Eine Gespräch mit den Beschwerdeführern ist allerdings vollkommen in Ordnung.
Folgende Gespräche können ja immer noch mit größerem Personenkreis und auch Leitungspersonen durchgeführt werden.
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