In unserer Betriebsvereinbarung, die unser ehemaliger Betriebsrat ausgehandelt hat, steht folgender Satz:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung Überstunden zu leisten."

Heißt das im Klartext, daß der Chef oder Abteilungsleiter jederzeit Überstunden anordnen kann, wenn er es für notwendig hält, ohne vorher noch einmal mit dem BR zu sprechen?