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Überstundenregelung laut BV - ohne vorher noch einmal mit dem BR zu sprechen?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Betriebsvereinbarung, die unser ehemaliger Betriebsrat ausgehandelt hat, steht folgender Satz: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung Überstunden zu leisten."

Heißt das im Klartext, daß der Chef oder Abteilungsleiter jederzeit Überstunden anordnen kann, wenn er es für notwendig hält, ohne vorher noch einmal mit dem BR zu sprechen?

4.03701

Community-Antworten (1)

B
Bergmann

23.01.2007 um 07:45 Uhr

@ Nick ,

das heißt eher , wenn Überstunden durch betriebliche Notwendigkeit anfallen und der BR hat zugestimmt , sind diese angeordneten Stunden durch den AN zu leisten !!

Das MBR des BR´s bei Überstunden ist nur in Notfällen eingeschränkt !!

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