Erstellt am 28.12.2021 um 15:12 Uhr von ganther
Sehe ich erst einmal auch so. Kenne aber viele Gremien die froh über einen Zugang zum AR wären. Muss ja nicht immer negativ sein.
Erstellt am 28.12.2021 um 16:28 Uhr von Challenger
Ich gehe noch einen kleinen Tick weiter als ganther. Ich sehe es grundsätzlich positiv. Schaden kann es meiner Auffassung nach jedenfalls nicht.
Erstellt am 28.12.2021 um 16:34 Uhr von Enigmathika
habt Ihr als BR nicht ohnehin einen Sitz im Aufsichtsrat?
Erstellt am 28.12.2021 um 17:04 Uhr von seehas
@Enigmathika: Es haben nicht alle Montanmitbestimmung. In den meisten Branchen ist das nicht üblich.
Grundsätzlich eröffnet das sicherlich gute Möglichkeiten. Andererseits würde ich die Sache vorher mit der Geschäftsführung abklären. Laut BetrVG ist die Geschäftsführung der Ansprechpartner des BR. Der Aufsichtsrat ist kein Gremium mit dem der BR berät. Die GF kann dem Aufsichtsrat so einen Wunsch schlecht verwehren, wird es also genehmigen müssen. Ihr seid dann auf der sicheren Seite, niemand kann euch einen Strick aus dem Gespräch mit dem Aufsichtsrat drehen.
Erstellt am 29.12.2021 um 00:04 Uhr von Challenger
Zitat seehas : Die GF kann dem Aufsichtsrat so einen Wunsch schlecht verwehren, wird es also genehmigen müssen.
Auf welcher Grundlage beruht denn Deiner Auffassung nach die Verpflichtung des Aufsichtsrats, sich den Kontakt mit dem BR von der GF genehmigen zu lassen ?
Erstellt am 29.12.2021 um 07:24 Uhr von seehas
@challenger: Der Aufsichtsrat kann tun und lassen was er will. Aber der BR ist an das BetrVG gebunden und hier ist recht klar geregelt welche Ansprechpartner er hat. Mit der GF muss der BR auch in Zukunft noch vernünftig zusammenarbeiten können. Was spricht also dagegen sich vor dem Gespräch mit dem Aufsichtsrat mit der GF abzusprechen.
Erstellt am 29.12.2021 um 07:25 Uhr von seehas
@challenger: Der Aufsichtsrat kann tun und lassen was er will. Aber der BR ist an das BetrVG gebunden und hier ist recht klar geregelt welche Ansprechpartner er hat. Mit der GF muss der BR auch in Zukunft noch vernünftig zusammenarbeiten können. Was spricht also dagegen sich vor dem Gespräch mit dem Aufsichtsrat mit der GF abzusprechen.
Erstellt am 29.12.2021 um 08:49 Uhr von Enigmathika
@seehas Ah, danke, das war mir so nicht bewusst. Im AR unseres Krankenhauses hat der BR einen Sitz, daher dachte ich , das sei so üblich.
Erstellt am 29.12.2021 um 09:12 Uhr von Relfe
was spricht dagegen einfach der Bitte um ein Gespräch nachzukommen?
Seit wann darf der BR nicht mit anderen Angehörigen des Unternehmens sprechen?
Man muss halt nur aufpassen, das es bei einem unverbindlichen Gespräch bleibt.
Ich würde hingehen, wenn man mich einfach nur zum Gespräch einlädt, alleine schon um zu erfahren was die wirklich wollen.
Erstellt am 29.12.2021 um 10:02 Uhr von ganther
@seehas
das BetrVG regelt zunächst Rechte und Pflichten des BR. damit er seine Rechte durchsetzen kann sind Verantwortlichkeiten beschrieben und die treffen den AG. Es ist im BetrVG aber zu keiner Zeit abschließend beschrieben, mit wem der BR reden darf. es ist völlig unstreitig, dass der BR sich soweit erforderlich mit anderen Gremien (im eigenen Unternehmen und ggf. auch darüber hinaus) unterhalten darf. Er darf auch mit der Presse sprechen, wenn es erforderlich sein sollte. Nichts davon findest du im BetrVG und trotzdem würde ich nicht vorher beim AG fragen. Der BR hat auch ein Selbstbeurteilungsrecht und im vorliegenden Fall kann der AG im Nachgang ja höchstens kommen und die Erforderlichkeit der BR-Arbeit in Frage stellen. Wird das ein Gericht auch so sehen? Niemals. Außer der AR hat angekündigt mit dem BR über die Tipps zur nächste Fußball-WM reden zu wollen. Kontaktpflege zu einem Unternehmensgremium wird stets eine erforderliche BR-Arbeit sein!
Erstellt am 29.12.2021 um 10:05 Uhr von ganther
@Relfe
ich sehe es ganz wie Du. Wir hatten bei uns mal den Fall, dass der AR uns einen Anschiss geben wollte. Das wollten einige BRM auch nicht wahrnehmen, da sie Schiss hatten. Wir sind dann trotzdem hin. Ein größeres Lob für unseren Einsatz für die AN kann man kaum bekommen :)
Erstellt am 30.12.2021 um 10:56 Uhr von stehipp
Ich denke, dass hängt immer viel von den Kommunikationsgepflogenheiten im Unternehmen ab.
Wenn unser AR auf mich zukommen würde, würde ich einfach mal nachfragen, um was es denn geht, ob er nur den BR-Vorsitzenden oder das ganze Gremium sprechen will usw.
Dann kann ich immer noch entscheiden, ob ich hingehe, die Geschäftsleitung im Vorfeld informiere, wen mitbringe.....
Aber Grundsätzlich würde ich mich einem Gespräch niemals verwehren.
Wir in Bayern sagen immer gerne: "redn bringt d´Leut zam"