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Definition Betriebszugehörigkeit

E
EDDFBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte,

bei uns stellt sich gerade die Frage nach der Zuordnung zu Betrieben im Unternehmen.

Folgende Situation:

Wir sind ein IT-Dienstleister mit 2 Standorten (nennen wir sie Standort A und B), sowie Mitarbeitern beim Kunden. Wir haben an jedem Standort einen Betriebsrat, sowie einen Gesamtbetriebsrat.

Nun gibt es eine Abteilung bei uns, die an beiden Standorten Mitarbeiter einsetzt. die Abteilungsleiterin sitzt am Standort A, sie berichtet an die GF, welche ebenfalls am Standort A sitzt. Sind nun am Standort B eingesetzte Mitarbeiter dieser Abteilung dem Betriebsrat von Standort A oder von Standort B zuzurechnen?

  1. Frage: Falls einem solchen MA betriebsbedingt ordentlich gekündigt wurde, aber der falsche Betriebsrat dazu angehört wurde, kann der Mitarbeiter dann gegen diese Kündigung vorgehen ?

Danke schonmal für Eure Antworten!

1.38004

Community-Antworten (4)

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gironimo

28.10.2016 um 19:31 Uhr

Es ist der BR zuständig , in dem derAN seinen dauerhaften Arbeitsplatz hat. Natürlich kann man eineKündigung auch damit angreifen, dass man sagt, der BR (hier der zuständige) sei nicht gehört worden.

P
pummelfee

28.10.2016 um 22:05 Uhr

Stimme gironimo zu und hätte da ne spitzfindige Anschlussfrage.

Wir haben eine Zentrale und diverse untergeordnete Einzelunternehmen. Die Zentrale hat vor kurzem ein zentrales IT-Team (z.B. für Druckerwartung etc.) aufgestellt, vertraglich sind die AN dieses IT-Teams bei der Zentrale angestellt.

Die IT`ler sind für die untergeordneten Einzelunternehmen zuständig und haben ihre Büros bei den Einzelunternehmen. Von dort aus betreuen sie ein bestimmtes Gebiet (z.B. Brandenburg, Berlin).

Zwei Kollegen aus diesem IT-Team haben in den Räumen unseres Unternehmen ihr Büro, die Zentrale befindet sich allerdings im selben Gebäude, nur ein paar Meter entfernt. Mit eigenen Räumlichkeiten.

Wir haben uns als BR schon mehrmals mit unserem AG darüber auseinandergesetzt ob wir für diese Kollegen zuständig sind. Der AG meint wegen der räumlichen Nähe sei der nicht vorhandene BR der Zentrale zuständig.

Wir meinen der dauerhafte Arbeitsplatz ist in unserem Unternehmen, also sind wir zuständig. Oder?

G
gironimo

29.10.2016 um 17:34 Uhr

Kann man so sehen. In dieser Konstellation wäre noch zu hinterfragen, von wo und von wem die Arbeitsanweisungen kommen. Ihr könnt es natürlich auch einmal rechtlich klären lassen.

E
EDDFBR

29.10.2016 um 17:47 Uhr

Hallo gironimo & pummelfee

Danke für Eure Antworten. Bei diesen Kollegen ist die Sache also ziemlich eindeutig.

Wir haben aber auch Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz beim Kunden haben, aber unsere Angestellte sind. Zu welchem Betrieb rechnet man die dazu? Geographische Entfernung, oder Abteilungsansiedlung im Unternehmen?

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