Ich habe eine Frage zum Begriff Betriebszugehörigkeit. Wenn im Tarifvertrag steht, dass die gesamte im Betrieb verbrachte Beschäftigungszeit gemeint ist, kann man dann davon ausgehen, dass auch die Beschäftigung als Zeitarbeitskraft dazu gerechnet werden kann? Es geht um eine Person, die zuerst zwei Jahre als Zeitarbeitskraft für den Arbeitgeber tätig war und dann übernommen wurde. Zählt das?