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Betriebszugehörigkeit

S
Schlawutzel
Nov 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum Begriff Betriebszugehörigkeit. Wenn im Tarifvertrag steht, dass die gesamte im Betrieb verbrachte Beschäftigungszeit gemeint ist, kann man dann davon ausgehen, dass auch die Beschäftigung als Zeitarbeitskraft dazu gerechnet werden kann? Es geht um eine Person, die zuerst zwei Jahre als Zeitarbeitskraft für den Arbeitgeber tätig war und dann übernommen wurde. Zählt das?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

25.11.2018 um 02:04 Uhr

Zählt ... aber wenn der AG das nicht anerkennt, wird es dem AN auch nichts bringen (oder er klagt).

K
kratzbürste

25.11.2018 um 08:18 Uhr

Ich würde die Gewerkschaft fragen, die das im Tarif stehen hat.

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