Hallo zusammen ich habe eine Frage und zwar zur Betriebszugehörigkeit ab wann zählt diese ab dem ersten Arbeitstag? Wie sieht es bei einem Aushilfsvertrag aus wenn daraus eine Festeinstellung wird? Wann zählt dann die Betriebszugehörigkeit?
Erstellt am 27.06.2011 um 19:47 Uhr von Südmann genauso ab dem ersten Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses weil § 4 TzBfG eine Schlechterbehandlung verbieten würde