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Betriebszugehörigkeit

A
annalena
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen ich habe eine Frage und zwar zur Betriebszugehörigkeit ab wann zählt diese ab dem ersten Arbeitstag? Wie sieht es bei einem Aushilfsvertrag aus wenn daraus eine Festeinstellung wird? Wann zählt dann die Betriebszugehörigkeit?

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Community-Antworten (1)

S
Südmann

27.06.2011 um 21:47 Uhr

genauso ab dem ersten Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses

weil § 4 TzBfG eine Schlechterbehandlung verbieten würde

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