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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebszugehörigkeit

E
eisberg
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag ,

bin im Unternehmen seit 2010 als Gleitzone gewesen und im Jahr 2014 im gleichen Betrieb eine Ausbildung angefangen und im Januar 2017 wurde die Ausbildung abgeschlossen . Meine Frage , zählen die Jahre vor meiner Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit ? Somit wäre ich schließlich 8 Jahre im Unternehmen .

Viele Grüße

59209

Community-Antworten (9)

M
MaJoK

29.03.2018 um 15:45 Uhr

Solltest du zwischenzeitlich nicht arbeitslos gewesen sein, dann warst du im dem Unternehmen 8 Jahre beschäftigt.

E
eisberg

29.03.2018 um 16:22 Uhr

Danke für die schnelle Antwort ! Ist es ein Problem wenn ich während der Gleitzeit hauptberuflich Schüler war ? Laut meinem aktuellem Arbeitsvertrag ist die Zeit vor der Ausbildung nicht angerechnet Wie kann ich am besten vorgehen ? Soll ich mir juristische Hilfe suchen ?

Viele Grüße

P
Pjöööng

29.03.2018 um 16:24 Uhr

Wofür ist denn die "Betriebszugehörigkeit" ausschlaggebend?

E
eisberg

29.03.2018 um 16:40 Uhr

@pjöööng Für die Einstufung in der Tarifgruppe

R
RoterFaden

29.03.2018 um 16:54 Uhr

Ich verstehe den Begriff "Gleitzeit" in diesem Zusammenhang nicht... Die Jahre vor deiner Ausbildung zählen natürlich zur Betriebszugehörigkeit. Für eine Eingruppierung in der Tarifgruppe ist hier wahrscheinlich die Ausbildung maßgeblich - und die hast du ja erst später angefangen und abgeschlossen.

P
Pjöööng

29.03.2018 um 17:07 Uhr

Ich würde einen Blick in den Tarifvertrag empfehlen, ob es dort eine nähere Definition gibt.

Da für die Einstufung im Tarifvertrag auch die Berufserfahrung eine Rolle pielen kann, ist es durchaus möglich dass eine Midijob vor der Ausbildung nicht mitzählt.

K
kratzbürste

29.03.2018 um 19:08 Uhr

In die Gewerkschaft eintreten und dann dort um Klärung /Unterstützung bitten.

B
BloodyBeginner

30.03.2018 um 10:25 Uhr

Betriebszugehörigkeit ist evtl. auch für Jubiläum, Betriebsrente, Urlaub, Kündigungsfrist wichtig - nur um Beispiele zu nennen.

P
Pjöööng

30.03.2018 um 12:49 Uhr

Und für jedes dieser Beispiele kann sie anders definiert sein. Deshalb meine Frage.

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