Erstellt am 29.03.2018 um 13:45 Uhr von MaJoK
Solltest du zwischenzeitlich nicht arbeitslos gewesen sein, dann warst du im dem Unternehmen 8 Jahre beschäftigt.
Erstellt am 29.03.2018 um 14:22 Uhr von eisberg
Danke für die schnelle Antwort !
Ist es ein Problem wenn ich während der Gleitzeit hauptberuflich Schüler war ?
Laut meinem aktuellem Arbeitsvertrag ist die Zeit vor der Ausbildung nicht angerechnet
Wie kann ich am besten vorgehen ?
Soll ich mir juristische Hilfe suchen ?
Viele Grüße
Erstellt am 29.03.2018 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Wofür ist denn die "Betriebszugehörigkeit" ausschlaggebend?
Erstellt am 29.03.2018 um 14:40 Uhr von Eisberg
@pjöööng Für die Einstufung in der Tarifgruppe
Erstellt am 29.03.2018 um 14:54 Uhr von RoterFaden
Ich verstehe den Begriff "Gleitzeit" in diesem Zusammenhang nicht...
Die Jahre vor deiner Ausbildung zählen natürlich zur Betriebszugehörigkeit.
Für eine Eingruppierung in der Tarifgruppe ist hier wahrscheinlich die Ausbildung maßgeblich - und die hast du ja erst später angefangen und abgeschlossen.
Erstellt am 29.03.2018 um 15:07 Uhr von Pjöööng
Ich würde einen Blick in den Tarifvertrag empfehlen, ob es dort eine nähere Definition gibt.
Da für die Einstufung im Tarifvertrag auch die Berufserfahrung eine Rolle pielen kann, ist es durchaus möglich dass eine Midijob vor der Ausbildung nicht mitzählt.
Erstellt am 29.03.2018 um 17:08 Uhr von kratzbürste
In die Gewerkschaft eintreten und dann dort um Klärung /Unterstützung bitten.
Erstellt am 30.03.2018 um 08:25 Uhr von BloodyBeginner
Betriebszugehörigkeit ist evtl. auch für Jubiläum, Betriebsrente, Urlaub, Kündigungsfrist wichtig - nur um Beispiele zu nennen.
Erstellt am 30.03.2018 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Und für jedes dieser Beispiele kann sie anders definiert sein. Deshalb meine Frage.