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Kamera Hauseingang um zu sehen wer klingelt

B
BRFEX
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der AG hat am Hauseingang eine Kamera angebracht, die grundsätzlich nur dazu dienen soll zu sehen, wer klingelt. Nun haben wir aber mitbekommen, dass die PC software grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Bilder und Aufzeichnungen zu machen. Somit wäre es rein theoretisch möglich, Mitarbeiter dahingehend zu "überwchen/kontrollieren", wann diese kommen/gehen und wie oft am Tag sie das haus verlassen. Die Mitarbeiterüberwachung ist aber NICHT der Grund für die Anbringung der kamera, vielmehr wurde diese aus sicherheitstechnischen Gründen angebracht.

Nun die frage: Ist die Anbringung mitbestimmungspflichtig? Wir meinen JA, denn auch wenn die Überwachung nicht der eigentliche Grund ist, so ist/wäre es doch objektiv möglich, die Mitarbeiter ebenfalls in ihrem Verhalten zu überwachen.

Da wir als BR relativ neu sind, herrscht hier eine gewisse Unsicherheit.

Wer kann uns mal einen Tipp geben? Danke

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Community-Antworten (4)

A
Aleksander

28.10.2016 um 11:07 Uhr

Klar ist das mitbestimmungspflichtig, denn diese Einrichtungen sind GEEIGNET, Euch zu überwachen. Siehe z.B.: Däubler, Kommentar zum BetrVG zu § 87.

A
Alaskahase

28.10.2016 um 12:02 Uhr

Beschluss in der nächsten BR Sitzung und dann AG auffordern, die Kamera bis zur Klärung des Sachverhaltes auszuschalten. Dann verhandeln BR und AG, man kann z.B. eine BV oder Regelungsabsprachen treffen.

Da hier §87 gilt, seit Ihr gleichberechtigter Verhandlungspartner, Ihr seit in der Mitbestimmung und habt auch ein erzwingbares Initiativrecht. Ohne Euch geht gar nichts!

P
Pjöööng

28.10.2016 um 12:08 Uhr

Wie schwer die Geschütze sind, die man hier sinnvollerweise auffährt hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Da das Ganze letztendlich in einer sehr schlanken BV münden kann (Kamera bzw. Monitor wird nur angeschaltet wenn jemand klingelt und es findet keine Aufzeichnung statt), sollte es in vielen Betrieben ausreichen, den Arbeitgeber anzusprechen und ihn zum Abschluss einer entsprechenden BV zu bewegen.

Man kann aber natürlich auch (dem häufigen Rat eines anderen häufigen Teilnehmers hier folgend) die sofortige Demontage fordern, einen Sachverständigen ins Haus holen und den Arbeitgeber vor die Einigungsstelle zerren.

G
gironimo

28.10.2016 um 12:56 Uhr

Hauptsache ist, dass der AG die Mitbestimmung anerkennt und mit Euch eine BV abschließt. Entscheidend ist, dass geregelt wird, welchen Zweck die Kamera hat, und welche Zwecke nicht verfolgt werden und wer welche Zugriffsrechte hat.

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