Hallo,
der AG hat am Hauseingang eine Kamera angebracht, die grundsätzlich nur dazu dienen soll zu sehen, wer klingelt.
Nun haben wir aber mitbekommen, dass die PC software grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Bilder und Aufzeichnungen zu machen. Somit wäre es rein theoretisch möglich, Mitarbeiter dahingehend zu "überwchen/kontrollieren", wann diese kommen/gehen und wie oft am Tag sie das haus verlassen.
Die Mitarbeiterüberwachung ist aber NICHT der Grund für die Anbringung der kamera, vielmehr wurde diese aus sicherheitstechnischen Gründen angebracht.

Nun die frage: Ist die Anbringung mitbestimmungspflichtig?
Wir meinen JA, denn auch wenn die Überwachung nicht der eigentliche Grund ist, so ist/wäre es doch objektiv möglich, die Mitarbeiter ebenfalls in ihrem Verhalten zu überwachen.

Da wir als BR relativ neu sind, herrscht hier eine gewisse Unsicherheit.

Wer kann uns mal einen Tipp geben?
Danke