Hallo `Betriebsräte,

benötigen Bitte Eure Tips zu einer Betriebsvereinbarung.

Folgendes:
Unsere Firma (Neubau) möchte bzw. hat schon Kameras zwecks Diebstahls-Verhinderung bzw.Unbefugten Betretens Geschlossener Abteilungen montiert. Wir Verfügen in unserem Neubau über keine Türen,es soll das Komplette Werk über Lichtschranken abgesichert werden.Welche auch dementsprechend gekennzeichnet sind.

Wir der BR haben uns bis jetzt erfolgreich dagegen gewehrt.(Dürfen noch nicht aktiviert werden). Die Kameras dürfen laut BR nicht während der Arbeitszeit eingeschaltet werden, da wir aber auch Nachtschicht haben und diese Abteilung im Bereich der Überwachung liegt fordern wir nur einen eingeschränkten Grad der Kamera Bewegung so dass der Arbeitsberreich im Nachtdienst nicht Überwacht wird. Es ist eine 180 grad Einstellung möglich wobei nur die Anlieferungs Halle Überwacht wird.

Unser Neues Werk steht auf 9.200 m2 könnt Ihr Euch die Vielen Kameras Vorstellen???

Wir der Betriebsrat wollen eine Vertreibsvereinbarung erstellen in der genau festgehalten wird welche Kamera wann und wo eingeschalten bzw.der grad der Schwenkung vorgeben ist.

Kann uns jemand vielleicht einen Vorschlag machen oder gibt es bereits
Betriebsvereinbarungen an denen wir un Orientieren können.

Bitte um Eure Hilfe
LG
zwergi102