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Kamera Überwachung im Betrieb -wer hat bereits eine BV dazu?

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zwergi102
Nov 2016 bearbeitet

Hallo `Betriebsräte,

benötigen Bitte Eure Tips zu einer Betriebsvereinbarung.

Folgendes: Unsere Firma (Neubau) möchte bzw. hat schon Kameras zwecks Diebstahls-Verhinderung bzw.Unbefugten Betretens Geschlossener Abteilungen montiert. Wir Verfügen in unserem Neubau über keine Türen,es soll das Komplette Werk über Lichtschranken abgesichert werden.Welche auch dementsprechend gekennzeichnet sind.

Wir der BR haben uns bis jetzt erfolgreich dagegen gewehrt.(Dürfen noch nicht aktiviert werden). Die Kameras dürfen laut BR nicht während der Arbeitszeit eingeschaltet werden, da wir aber auch Nachtschicht haben und diese Abteilung im Bereich der Überwachung liegt fordern wir nur einen eingeschränkten Grad der Kamera Bewegung so dass der Arbeitsberreich im Nachtdienst nicht Überwacht wird. Es ist eine 180 grad Einstellung möglich wobei nur die Anlieferungs Halle Überwacht wird.

Unser Neues Werk steht auf 9.200 m2 könnt Ihr Euch die Vielen Kameras Vorstellen???

Wir der Betriebsrat wollen eine Vertreibsvereinbarung erstellen in der genau festgehalten wird welche Kamera wann und wo eingeschalten bzw.der grad der Schwenkung vorgeben ist.

Kann uns jemand vielleicht einen Vorschlag machen oder gibt es bereits Betriebsvereinbarungen an denen wir un Orientieren können.

Bitte um Eure Hilfe LG zwergi102

3.71602

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

01.03.2006 um 16:56 Uhr

Hallo, viel wichtiger ist noch, festzulegen wie ggf. aufgezeichnet wird, wann gelöscht wird, nach welchen Zugriffsregeln die Bilder überhaupt angeschaut werden dürfen und Verwertungsverbote festzulegen, wenn der AG unter Verstoß gegen die Vereinbarung zu Bildern/Informationen kommt.

Bei uns dürfen zum Beispiel laut einer Vereinbarung im Verdachtsfall nur BR und AG gemeinsam an die Filme ran.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

01.03.2006 um 18:22 Uhr

Hallo zwergi, in Ergänzung zu den völlig berechtigten Anmerkungen von w-j-l (siehe §87 Abs.6 BetrVG) sind noch folgende Punkte zu berücksichtigen.

zu einer Überwachungskamera gehört z.B. auch ein Monitor und ein Aufzeichnungsgerät. Die Aufzeichnungskapazität beträgt in unserem Fall 90 Tage; die Löschung erfolgt nach dem Prinzip "first in, first out".

Der Monitor steht bei uns in einem geschützten und nicht frei zugänglichen Raum, der Bildschirm darf nicht in Betrieb sein. Das Aufzeichnungsgerät befindet sich in einem separaten EDV Schrank, welcher nur über 2 unterschiedliche Systeme (Schlüssel und Code) geöffnet werden kann. Der Code ist im Besitz vom BR. An sämtlichen Zugängen in unsere Firma sind Hinweise auf die Videoüberwachung -deutsch/englisch- angebracht.

Lasst Euch von der "Kamera-Firma" Informationsmaterial/Betriebsanleitung geben. Nur so könnt Ihr beurteilen, welches Leistungsvermögen diese "Überwachungseinheit" hat und in Eurer BV entsprechend berücksichtigen.

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