Erstellt am 04.03.2014 um 07:55 Uhr von Kölner
Karnevalsdienstag! ;-)
Bei der Überwachung eines Gebäudes (innen oder aussen) muss so einiges beachtet werden (hier nur ein paar Aspekte):
- wird lückenlos überwacht
- wo sind die Kameras positioniert (auch an Stellen an denen es nichts zu überwachen gibt?)
- wer hat Zugriff auf die Auswertung
- werden kontrolliert wen und wann und zu welchem Zweck
- wann werden die Daten gelöscht, die aufgezeichnet werden
- was passiert mit wem, wie und wann, wenn jemand etwas 'seltsames' macht
- welche Auswertung darf vorgenommen werden (was ist verboten, was nicht)
- was darf nicht ausgewertet werden
- ...
Erstellt am 04.03.2014 um 08:31 Uhr von gironimo
auf jeden Fall gilt jedenfalls der § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Das heißt - Mitbestimmung (und eben nicht nur Rücksprache mit dem BR).
Ihr solltet eine Betriebsvereinbarung abschließen und dabei die von Kölner genannten Punkte mit dem AG diskutieren.
Die erste Frage wäre da aus meiner Sicht, welche Vermutung besteht, wer da klaut; also externe Personen oder Mitarbeiter. Und gibt es nicht auch andere Lösungen, das Problem in den Griff zu bekommen. Ihr solltet Euch für die Verhandlungen Zeit nehmen und alle Punkte kritisch betrachten - und letztendlich eigene Lösungsvorschläge haben.
Erstellt am 04.03.2014 um 08:46 Uhr von Hetti
Hallo Gironimo,
wer klaut können wir leider nicht einschränken. Darum ja diese Maßnahme.
Mitbestimmung wird vom AG nicht in Frage gestellt. Aber das ist alles für uns Neuland.
Wir machen uns momentan Gedanken, w a s wir unternehmen könnten. Dabei ist die Ideee mit den Video- Kameras gekommen. Ob es wirklich dazu kommt, steht noch in den Sternen. Aber je mehr ich darüber lese, um so mehr Fragen tun sich für mich auf.
Ist es überhaupt gestattet? Wir haben keine öffentlichen Räume. Nur Produktion und Verwaltung. Müssen die MA in Kenntnis gesetzt werden? Wenn ja, was soll dann die Überwachung bringen usw. Alles sehr sehr schwer!!!!
Erstellt am 04.03.2014 um 09:14 Uhr von Kulum
"Müssen die MA in Kenntnis gesetzt werden? Wenn ja, was soll dann die Überwachung bringen"
Ist es euch wichtiger einen schlechten Menschen zu fangen oder Diebstähle zu verhindern???
Behaltet auch im Auge, dass die Kameras mehr Daten liefern, als lediglich den Diebstahl. Wenn die Dinger erstmal hängen, wird der AG die so schnell nicht mehr demontieren wollen.
Erstellt am 04.03.2014 um 09:45 Uhr von paula
der letzte Punkt von kulum ist sehr wichtig und sollte in einer solchen BV bedacht werden. Mir stellt sich aber die Frage ob es nicht auch noch mildere Mittel als Video gibt. Das muss nicht immer gleich das richtige sein. Bei uns kamen immer wieder Rechner, Bildschirme und co weg. Seit der AG die Teile mit einem kennwortschutz belegt hat und der Dieb wenig Spass hat gibt es keine Diebstähle mehr in diesem Bereich
Erstellt am 04.03.2014 um 10:05 Uhr von gironimo
>Ist es überhaupt gestattet? <
Wenn Ihr Euch mit dem AG darauf einigt, geht das schon. Es gibt von unserer Rechtsprechung definierte Höchstüberwachungszeiten. Die sollte man aber im Interesse der betrieblichen Begebenheiten nicht unbedingt erreichen.
>Müssen die MA in Kenntnis gesetzt werden?< Klar unbedingt. Abgesehen davon, dass ja eine BV ohnehin nicht geheim gehalten wird.
>Aber je mehr ich darüber lese, um so mehr Fragen tun sich für mich auf.<
Gut so. Ihr solltet nichts übers Knie brechen. Holt Euch doch mal einen Sachverständigen in die Sitzung (§ 80 Abs. 3 BetrVG) - oder besucht ein Seminar zu dem Thema.
Erstellt am 04.03.2014 um 11:12 Uhr von xumuimhxer
Ihr solltet den Beschluss fassen, einen Sachverständigen (Anwalt) für die komplette Aushandlung einer BV zuzuziehen. Eine Videoüberwachungs-BV ist nichts, was man alleine machen sollte.