W.A.F. LogoSeminare

Wer bestimmt den Datenenschutzbeauftragten?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich würde gerne mal wissen wer genau den datenschutzbeauftragten eines unternehmen benennt und ob dies jeder im betrieb werden kann. gruss peter

3.36401

Community-Antworten (1)

W
Werner

06.10.2006 um 09:35 Uhr

Der ArbGeb bennent den Datenschutzbeauftragten § 4f BDSG Abs2 1 Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. 2 Mit dieser Aufgabe kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle betraut werden. 3 Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.

Ihre Antwort