Wer bestimmt den Datenenschutzbeauftragten?
hallo, ich würde gerne mal wissen wer genau den datenschutzbeauftragten eines unternehmen benennt und ob dies jeder im betrieb werden kann. gruss peter
Community-Antworten (1)
06.10.2006 um 09:35 Uhr
Der ArbGeb bennent den Datenschutzbeauftragten § 4f BDSG Abs2 1 Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. 2 Mit dieser Aufgabe kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle betraut werden. 3 Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.
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