Erstellt am 01.03.2011 um 09:57 Uhr von Ulrik
Was ist denn der Hintergrund zu der Freistellung??
Eine Kündigung??
Erstellt am 01.03.2011 um 10:02 Uhr von Südmann
Servus, hansh
vor dem Hintergrund langanhaltender und kontroverser Diskussionen zum Thema "Wann ist ein BR-Mitglied rechtlich verhindert"
(kannst ja mal etwas googeln)
würde ich in deinem Fall davon ausgehen, daß es verhindert ist und ein Ersatzmitglied geladen werden müsste,
falls es ordnungsgemäß geladen wurde und abgesagt hat
(man könnte es aber auch anders sehen bzw. schlüssig begründen)
Erstellt am 01.03.2011 um 10:21 Uhr von hansh
@Ulrik
Sieh Oben es läuft ein Zustimmungsersetzungverfahren gegen den BR wegen Kündigung des Mitgliedes.
Erstellt am 01.03.2011 um 10:32 Uhr von Ulrik
@hansh
Ok, also wegen Widerspruch zur Kündigung.
Zu der Verhinderung die Aussage des LAG Hamm:
Ist das BRM nicht im Betrieb, und ist dem BRV nicht bekannt, dass das BRM ausdrücklich an den Sitzungen teilnehmen möchte, dann sieht das Gericht die Verhinderung als gegeben und die Ladung des EBRM ist zulässig/erforderlich.
Damit sehe ich es so wie der Südmann