Erstellt am 19.12.2019 um 18:33 Uhr von nicoline
Peter,
deine Frage klingt danach, dass Schulungen bei euch noch nicht erfolgt sind.
Für die Ladung verantwortlich ist der BRV ggf. sein/e Stellvertreter.
Ist ein ordentliches BRM verhindert, rückt das zuständige Ersatzmitglied sofort automatisch nach, unabhängig von der BR Sitzung.
Das zuständige Ersatzmitglied ist zu jeder Sitzung zu laden, solange das ordentliche Mitglied verhindert ist.
Ich empfehle das Studium des Paragraphen 25 BetrVG und der Kommentierung dazu.
Erstellt am 19.12.2019 um 18:49 Uhr von Catweazle
Eine Pflicht, Nachrücker zu informieren, gibt es nicht.
Erstellt am 19.12.2019 um 19:27 Uhr von Kratzbürste
Dennoch, das Ersatzmitglied ist in Amt und Würde, so lange das eigentliche Mitglied verhindert ist. Auch ausserhalb der Sitzungen. Soll eine Sitzung stattfinden, muss der BRV hierzu einladen. Weitere Regeln gibts nicht.
Erstellt am 19.12.2019 um 20:12 Uhr von Peter2205
Wie macht ihr das denn in der Praxis?
Informiert der BRV die Ersatzmitglieder oder jedes BRM "sein" Ersatzmitglied?
Erstellt am 20.12.2019 um 07:20 Uhr von wdliss
Bei uns steht Urlaub im Urlaubskalender, da kann jedes Ersatzmitglied grundsätzlich schon mal selbst sehen, wann es aufrückt.
Wenn ein BR-Kollege krank ist informiert selbstverständlich der BRV. Wie sollte der kranke Kollege das auch selbst bewerkstelligen.
Erstellt am 20.12.2019 um 09:43 Uhr von stehipp
Die ordnungsgemäße Einladung zur BR-Sitzung erfolgt grundsätzlich durch den BRV. Er ist dafür verantwortlich, dass das Gremium richtig besetzt ist. Sowas würde ich niemals anderen überlassen mit der Gefahr, dass durch Fehler in der Ladung evtl. Beschlüsse ungültig werden.
Das verhinderte BRM meldet sich beim BRV ab und der lädt dann entsprechend das nächste Ersatzmitglied ein.
Erstellt am 20.12.2019 um 10:12 Uhr von Dummerhund
@stehipp
Es geht nicht nur um Einladung zur Sitzung. Es geht auch darum ab wann das Ersatzmitglied schon vorher außerhalb der Sitzung aufgerückt ist.
Erstellt am 20.12.2019 um 11:33 Uhr von stehipp
@Dummerhund
okay stimmt habe ich nicht ganz gelesen.
Ändert aber nichts an meiner Grundansicht. Das BRM meldet die Verhinderung an den BRV und DER informiert das entsprechende Ersatzmitglied.
Nur so kann der BRV sicher gehen, dass das richtige Ersatzmitglied zum richtigen Zeitpunkt "aktiviert" ist.
Erstellt am 20.12.2019 um 11:39 Uhr von nicoline
Es rückt AUTOMATISCH mit Beginn der Verhinderung nach, egal, ob Sitzung oder nicht, wie schon geschrieben.
Es gibt keine Pflicht, dass Ersatzmitglied zu benachrichtigen, aber sinnvoll kann es sein.
Wenn eine Benachrichtigung erfolgen soll, ist es ebenfalls sinnvoll, wenn der BRV es macht, das verhinderte BRM muss sich ja auch dort abmelden.
Das verhinderte BRM hat jedenfalls auf keinen Fall die Aufgabe, das Ersatzmitglied zu benachrichtigen, sonst würde es durch Gesetz, die Kommentierungen oder durch Rechtsprechung geregelt sein und das ist es nicht.
Peter, fehlen dir jetzt noch mehr Informationen?
Erstellt am 20.12.2019 um 12:06 Uhr von Dummerhund
Im BetrVG wird aber eine Geschäftsordnung für BR erwähnt. Heißt ja nix anderes als eine Empfehlung sich zu strukturieren. Deshalb kann ich @stehipp´s Grundansicht voll folgen. Man muss ja nicht immer gleich eine Geschäftsordnung ausarbeiten, aber es kann Sinnvoll sein fest zu legen wer sich wie und wann krank/Urlaub abmeldet und wie dann weiter verfahren wird ein Ersatzmitglied zu benachrichtigen das es ab Tag xy erstmal als ordentliches Mitglied aufrückt. Wie sonst soll ein Ersatzmitglied erfahren das ein ordentliches Mitglied, was evtl. noch 5 Abteilungen weiter weg arbeiten krank ist und sein Ehrenamt nicht wahr nehmen kann.
Erstellt am 20.12.2019 um 13:12 Uhr von Catweazle
Ich halte nichts davon, das ein BRM seinen Nachrücker informiert. Es müsste erst einmal feststellen wer alles verhindert ist und prüfen ob das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden muss.
Erstellt am 20.12.2019 um 13:42 Uhr von Dummerhund
Gebe ich Dir recht. Aber man kann festlegen das es der BRV macht, oder bei Verhinderung von dem sein Vertreter.