Hallo Ihr Lieben,

ich hätte da mal zwei Fragen bzgl. des Themas Arbeitsanweisung durch den AG:

Unser AG hat für einen Teil unserer MA (ca. 60 von insgesamt 170 - es handelt sich um Einzelhandel) neue Arbeitsanweisungen festgelegt und belehrt die betreffenden MA jetzt darüber. Darin geht es in erster Linie um deren Verhalten am Arbeitsplatz (ich weiß da sind wir nicht in der MBestimmung), Arbeit mit dem Kunden, Effizientere Arbeitsprozesse etc.

In den Anweisungen werden den MA unter anderem jegliche private und dienstliche Gespräche mit anderen MA am Arbeitsplatz verboten, was quasi einem allg. Redeverbot gleichkommt, nicht sehr förderlich für das Betriebsklima ist und auch der Kundenbindung nicht zuträglich ist.

Nun meine Fragen:

1. Haben wir als BR das Recht vom AG eine Kopie der Anweisungen/Belehrung ausgehändigt zu bekommen, um zu überprüfen ob hier einseitig mitbestimmungspflichtige Tatbestände (keine Ahnung wie man das besser formulieren kann) vom AG festgelegt wurden? Ich denke dabei an § 80 Abs. 2. als Grundlage für die Anforderung der Informationen - Vielleicht hat jemand von Euch noch das ein oder andere Urteil dazu im Köcher?

2. Darf der AG einfach so jegliche Gespräche am Arbeitsplatz untersagen?


Jetzt schon einmal riesen Dank für Eure Hilfe.