Erstellt am 26.10.2006 um 15:42 Uhr von colonel1972
natürlich vorher !
Er muß sogar vorher die Stelle-/n intern Ausschreiben !
Erstellt am 26.10.2006 um 16:14 Uhr von nidis
@colonel1972
Der AG muß die Stelle nur intern ausschreiben wenn der BR dies ausdrücklich gemäß § 93 BetrVG gefordert hat. Ansonsten muß der AG gar nix.
@durchblick
Der AG hat den BR über die Personalplanung zu informieren und der BR kann dem AG Vorschläge unterbreiten. Sollte ein MA eingestellt werden ist der BR vor der Maßnahme zu informieren. Und dies kann nach § 99 BetrVG eine Woche vorher sein.
Erstellt am 26.10.2006 um 17:20 Uhr von Mona-Lisa
@durchblick,
§ 92 Rd. 28 BetrVG Fitting sagt, dass der Zeitpunkt der rechtzeitigen Unterrichtung schwer zu ermitteln sei......
Wenn ihr bisher gar keine Information bekommen habt, dass eine Personalplanung stattfinden wird, solltet ihr ihn schriftlich dazu auffordern.
Der AG kann, wenn er seinen Informationspflichten nicht nachkommt, zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert werden. Selbiger §, Rd. 45