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Maschine wird ohne Info des BR installiert

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hanshamburg
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage bei uns im Betrieb wurde eine grössere Maschine gekauft und installiert jede Info am Br blieb aus ? Wie soll man sich verhalten?

2.79808

Community-Antworten (8)

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Forentroll

21.04.2010 um 08:54 Uhr

Was für eine Maschine? Was kann die? Was macht die? Was protokolliert diese? Gibt es einen Wirtschaftsausschuss?

S
sueton

21.04.2010 um 09:21 Uhr

Moin zusammen! Jetzt sehe ich den Sinn nicht so richtig.Der AG kann sich anschaffen,was er will.Erst wenn innerbetriebliche Prozesse sich ändern,oder Personalfragen (z.B. Neueinstellungen) damit verbunden sind,kommt der BR ins Spiel.

H
hanshamburg

21.04.2010 um 09:40 Uhr

Es handelt sich um eine grössere Produktionsmaschine

R
ridgeback

21.04.2010 um 09:47 Uhr

sueton, was hältst Du von § 80 BetrVG?

F
Forentroll

21.04.2010 um 10:10 Uhr

@ ridgeback Die Brücke zu diesem Paragraphen will ich sehen und den AG der auf dieses hineinfällt. Das fällt eher unter dem Informationsrecht zum Wirtschaftsausschuss. Ich sehe das genauso wie sueton.

R
rkoch

21.04.2010 um 11:14 Uhr

@sueton Eine Maschine anschaffen, ohne das Personal betroffen ist? Wie stellst Du Dir das vor? Selbst wenn es sich z.B. um eine vollautomatische Klimaanlage handelt muss die Frage der Wartung, der Gesundheit der AN (schon mal unter dem Luftauslass einer Klimaanlage gesessen ?), etc. geklärt werden.

@Forentroll

Das was Du da sagst ist eine weit verbreitete Missinformation zum §80 BetrVG!

Der §80 räumt dem Betriebsrat UMFASSENDE Informationsrechte OHNE Vorbedingungen ein. Sofern der AG IRGENDWELCHE Maßnahmen auch nur andenkt (unabhängig davon, ob am Ende ein Mitarbeiter davon betroffen ist oder nicht), hat der Betriebsrat das Recht darüber informiert zu sein. Andererseits könnte der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte nicht wahrnehmen! Wer will denn entscheiden, ob irgendeine Maßnahme des AGs den Betriebsrat tangentiert, wenn nicht der Betriebsrat! Wenn Informationen bereits vorgefiltert beim Betriebsrat ankommen ist seine ganze Arbeit in Frage gestellt. Die Gerichtsbarkeit stellt den Betriebsrat u.a. wegen §80 auf eine Stufe (Auge in Auge) mit der Geschäftsführung. Insbesondere sind viele Fragen im Vorfeld zu klären. Die Mitbestimmungsrechte nach §90 und §90 z.B. gehen ins Leere wenn die Maschine schon steht!

Im Grunde genommen hast Du den Finger mit Deiner Antwort 1 selbst in die Wunde gelegt. Von wem erwartest Du denn die Antwort auf Deine Fragen? Vom Betriebsrat oder vom Arbeitgeber? Und woraus soll denn der Betriebsrat sein Recht auf Beantwortung dieser Fragen ziehen? Also: klarer Fall: Der Betriebsrat MUSS nach §80 BetrVG vom AG informiert werden, sonst kann er Deine Fragen gar nicht beantworten, und Deine Fragen sind beispielhaft für das was ein Betriebsrat wissen muss um seine Arbeit zu machen!

NB: Gerne Vergessen: Deratige Maßnahmen lösen natürlich vor allem die Informations- und Beteiligungsrechte nach §90 ff. BetrVG aus. Also: Planung von Fertigungsstätten, Schulungsbedarf, Personalplanung, etc.

@hanshamburg:

Natürlich erstmal ordentliche Information einfordern, am besten gleich eine Sitzung mit den zuständigen Herren der GF einberufen und alles nach §90 ff. abklopfen - Wie, wo, warum diese Maschine, Wer soll die Bedienen, sind die vorgesehenen AN ausreichend geschult, liegt eine Versetzung vor (Achtung: Eine Versetzung kann auch dann schon vorliegen, wenn sich das Aufgabengebiet dahingehend ändert dass sich das Arbeitsvolumen wesentlich ändert), . Wenn sich der AG stur stellt Mitbestimmung über ArbG (§23 (3) BetrVG) einfordern, Besetzung der Maschine durch Personal verhindern (Fiktion der Versetzung mit wieder §23), etc. Soll doch das ArbG entscheiden ob Mitbestimmung vorliegt oder nicht.....

R
ridgeback

21.04.2010 um 11:18 Uhr

rkoch, danke für Deine Antwort, die mir nun erspart bleibt. ;-))

P
Petrus

21.04.2010 um 13:38 Uhr

Ergänzung zu rkoch:

Bei "größere Maschine" fallen mir der Stichpunkt "Gefährdungsbeurteilung" ein. Also auch über den ASiG-Ausschuss kann man hier Staub aufwirbeln...

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