Erstellt am 13.10.2016 um 12:17 Uhr von gironimo
Fristlos - also massive Vorwürfe.
Ich würde innerhalb der Frist reagieren und in die Bedenken schreiben, dass die AN nicht gehört werden konnten.
Erstellt am 13.10.2016 um 12:24 Uhr von nicoline
Die Frage war:
*geht das so einfach*
Ja, das geht, wenn AG und BR das vereinbaren. Als BR würde ich immer um die schriftliche Bestätigung der Fristverlängerung bitten!
Erstellt am 13.10.2016 um 12:45 Uhr von Pjöööng
Erstaunlich dass der Arbeitgeber dazu bereit ist. Er läuft Gefahr die 14tägige Frist zu versäumen.
Erstellt am 13.10.2016 um 13:03 Uhr von Alaskahase
Nur für das bessere Verständnis: Mit der 14tägigen Frist ist die Frist gemeint, in der der AG eine fristlose Kündigung aussprechen muß. Wenn er von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muß die Kündigung dem AN 14 Tage später zugestellt sein.
Das ist bei Fristverlängerung dann zeitlich tatsächlich sehr knapp, aber nicht Euer Problem.
Erstellt am 13.10.2016 um 13:24 Uhr von Challenger
Tach auch,
hier drängen sich zunächst drei Fragen auf :
1. Wie schwerwiegend sind die Vorwürfe des AG ??
2. Wie lange liegen die kündigungserheblichen Tatbeständeder betroffenen MA zurück ??
2. Wurden die MA'ter zuvor qualifiziert abgemahnt ??
Es kann gut sein, daß der AG das Anhörungsverfahren bewußt in den Zeitraum der urlaubsbedingten Abwesenheit der MA gelegt hat.
Erstellt am 13.10.2016 um 14:19 Uhr von Pjöööng
Zu 1. Offensichtlich so erheblich dass der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt hält.
Zum ersten 2. Wie lange sie zurückliegen wissen wir natürlich nicht, aber sie sind dem Arbeitgeber wohl erst jetzt bekannt geworden. Falls nicht, ist das ein Vorteil für die AN.
Zum zweiten 2. Höchstwahrscheinlich nicht.
Ja, ich denke auch, dass der Arbeitgeber die Anhörung bewusst im Urlaub der AN durchführt. Danach wäre es vermutlich die Frist für eine außerordentliche abgelaufen.
Erstellt am 13.10.2016 um 14:58 Uhr von celestro
"Ja, ich denke auch, dass der Arbeitgeber die Anhörung bewusst im Urlaub der AN durchführt."
Wenn der AG jetzt bereit ist, die Anhörungsfrist zu erhöhen, bis die aus dem Urlaub wieder da sind ... macht nicht soviel Sinn, oder ?