Kündigungen
Hallo,ein MA (wir sind 120 MA)58 Jahre alt und seit 29 Jahren im Betrieb tätig,kann aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten (sein Arbeitsvertrag lautet auf Wechsel und Nachtschicht)mehr machen.Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich.Es soll zur Kündigung kommen.Steht diesem MA eine Abfindung zu?
Community-Antworten (2)
22.05.2012 um 11:59 Uhr
monti, klick dich durch...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
wurde mit dem AG schon mal darüber gesprochen ob es nicht möglich ist diesen langjährigen, verdienten Mitarbeiter nur in Früh/Spätschicht einzuteilen? Denn seine Erkrankung,so könnte man mutmaßen,beruhen auf der fast 30jährigen Beschäftigung bei diesem AG!
22.05.2012 um 12:13 Uhr
#Es soll zur Kündigung kommen.#
Dann sollte er umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ob ein geeigneter Tagesarbeitsplatz (§ 6 Abs. 4 ArbZG ) nicht zur Verfügzng steht, würde icht gerichtlich prüfen lassen.
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