Erstellt am 22.05.2012 um 09:59 Uhr von Laffo
monti, klick dich durch...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
wurde mit dem AG schon mal darüber gesprochen ob es nicht möglich ist diesen langjährigen, verdienten Mitarbeiter nur in Früh/Spätschicht einzuteilen? Denn seine Erkrankung,so könnte man mutmaßen,beruhen auf der fast 30jährigen Beschäftigung bei diesem AG!
Erstellt am 22.05.2012 um 10:13 Uhr von blackjack
#Es soll zur Kündigung kommen.#
Dann sollte er umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ob ein geeigneter Tagesarbeitsplatz (§ 6 Abs. 4 ArbZG ) nicht zur Verfügzng steht, würde icht gerichtlich prüfen lassen.