Hallo zusammen,

wir haben diverse Zielvereinbarungen, welche auf Quartalsbasis abgerechnet werden.

Beispiel: Mitarbeiter bekommt 300€, wenn er in einem Quartal pro Kundentelefonat im Durchschnitt nicht länger als 2 Minuten benötigt.

Wenn Mitarbeiter A jetzt 2 Monate in Elternzeit ist - kann dann von AG Seite das Ziel angepasst werden, d.h. der Mitarbeiter erhält nur 100€ (wenn er in diesem Monat unter diesen 2 Minuten geblieben ist) oder stehen ihm weiterhin die vollen 300€ zu? (vorausgesetzt natürlich, dass er unterhalb der 2 Minuten-Regelung geblieben ist)

Wir haben keine BV hierzu - auch ist dies nicht in der Zielvereinbarung geregelt.

Vielen Dank für eine Antwort.