Erstellt am 12.10.2016 um 09:18 Uhr von Pickel
Das unterliegt der Mitbestimmung. Grundsätzlich können natürlich vertragliche Ansprüche auf die verringerte Zeit runtergebrochen werden, sofern der Wert / Arbeitsstunde gleichbleibt, halte ich das auch für die fairste Methode.
Erstellt am 12.10.2016 um 10:01 Uhr von gironimo
Keine BV?
Dann solltet Ihr schnellstens Eure Mitbestimmung geltend machen und Verhandlungen über eine BV fordern. Allerdings ein komplexes Thema; Ihr solltet einen Sachverständigen hinzuziehen. Ansonsten durfte das Problem schwierig in den Griff zu bekommen sein. Welcher AN klagt schon wegen einer solchen Sache beim Arbeitsgericht.
PS: Wer am besten Kunden abwimmelt bekommt Geld - wenn das die richtige Strategie ist!!
Erstellt am 12.10.2016 um 10:43 Uhr von Pjöööng
Da während der Elternzeit kein Entgeltanspruch besteht, ist diese Kürzung eigentlich die logische Folge.
Falls man hier darüber nachdenkt, das Ganze auf eine rechtssichere Basis zu stellen, sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die Entscheidung, ob und wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, nicht der Mitbestimmung unterliegt.
Auch ist die Ausarbeitung einer BV hierzu alles anderes als ein "komplexes Thema", aber möglicherweise überschätze ich die Qualifikation vieler BRM. Einen Sachverständigen würde ich hier als Arbeitgeber nicht finanzieren wollen.
Erstellt am 12.10.2016 um 14:10 Uhr von gironimo
Du unterschätzt das Thema Pjöööng. Oberflächliche Vereinbarungen zu diesem Thema gibt es wie Sand am Meer.
Und es ist aus keiner Weise ersichtlich, dass die Quartalsprämie zu kürzen ist (es könnte von den bisher ohne Zustimmung des BR definierten Regeln ableitbar sein - aber durchaus auch nicht).
Allein das Thema Zielvereinbarung - wie läuft das im Betrieb, ist doch schon ein anspruchsvolles Thema.
Erstellt am 12.10.2016 um 14:26 Uhr von Pjöööng
Zur Zielvereinbarung gibt es doch eine Regelung. Lediglich zu der Prämie nicht.
Erstellt am 13.10.2016 um 09:44 Uhr von RoterFaden
Für mich eine Verständnisfrage zu Zielvereinbarungen:
Zielvereinbarungen mit Prämienregelungen fallen NICHT unter Individualrecht??
Bei uns gibt es gerade einen ähnlichen Fall - MA ist lanzeitkrank und aus der Lohnfortzahlung,
erhält aber eine Prämie weiter, die eigentlich an konkrete Aufgaben gekoppelt ist (und jetzt von Kollegen übernommen wird...)
Wir dachten bisher, wir könnten da nichts machen, weil eben Individualrecht...?!