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Kürzung Bonus (Zielvereinbarung) während Elternzeit

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PeterSilie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben diverse Zielvereinbarungen, welche auf Quartalsbasis abgerechnet werden.

Beispiel: Mitarbeiter bekommt 300€, wenn er in einem Quartal pro Kundentelefonat im Durchschnitt nicht länger als 2 Minuten benötigt.

Wenn Mitarbeiter A jetzt 2 Monate in Elternzeit ist - kann dann von AG Seite das Ziel angepasst werden, d.h. der Mitarbeiter erhält nur 100€ (wenn er in diesem Monat unter diesen 2 Minuten geblieben ist) oder stehen ihm weiterhin die vollen 300€ zu? (vorausgesetzt natürlich, dass er unterhalb der 2 Minuten-Regelung geblieben ist)

Wir haben keine BV hierzu - auch ist dies nicht in der Zielvereinbarung geregelt.

Vielen Dank für eine Antwort.

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Community-Antworten (6)

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Pickel

12.10.2016 um 11:18 Uhr

Das unterliegt der Mitbestimmung. Grundsätzlich können natürlich vertragliche Ansprüche auf die verringerte Zeit runtergebrochen werden, sofern der Wert / Arbeitsstunde gleichbleibt, halte ich das auch für die fairste Methode.

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gironimo

12.10.2016 um 12:01 Uhr

Keine BV?

Dann solltet Ihr schnellstens Eure Mitbestimmung geltend machen und Verhandlungen über eine BV fordern. Allerdings ein komplexes Thema; Ihr solltet einen Sachverständigen hinzuziehen. Ansonsten durfte das Problem schwierig in den Griff zu bekommen sein. Welcher AN klagt schon wegen einer solchen Sache beim Arbeitsgericht.

PS: Wer am besten Kunden abwimmelt bekommt Geld - wenn das die richtige Strategie ist!!

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Pjöööng

12.10.2016 um 12:43 Uhr

Da während der Elternzeit kein Entgeltanspruch besteht, ist diese Kürzung eigentlich die logische Folge.

Falls man hier darüber nachdenkt, das Ganze auf eine rechtssichere Basis zu stellen, sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die Entscheidung, ob und wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, nicht der Mitbestimmung unterliegt.

Auch ist die Ausarbeitung einer BV hierzu alles anderes als ein "komplexes Thema", aber möglicherweise überschätze ich die Qualifikation vieler BRM. Einen Sachverständigen würde ich hier als Arbeitgeber nicht finanzieren wollen.

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gironimo

12.10.2016 um 16:10 Uhr

Du unterschätzt das Thema Pjöööng. Oberflächliche Vereinbarungen zu diesem Thema gibt es wie Sand am Meer.

Und es ist aus keiner Weise ersichtlich, dass die Quartalsprämie zu kürzen ist (es könnte von den bisher ohne Zustimmung des BR definierten Regeln ableitbar sein - aber durchaus auch nicht).

Allein das Thema Zielvereinbarung - wie läuft das im Betrieb, ist doch schon ein anspruchsvolles Thema.

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Pjöööng

12.10.2016 um 16:26 Uhr

Zur Zielvereinbarung gibt es doch eine Regelung. Lediglich zu der Prämie nicht.

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RoterFaden

13.10.2016 um 11:44 Uhr

Für mich eine Verständnisfrage zu Zielvereinbarungen: Zielvereinbarungen mit Prämienregelungen fallen NICHT unter Individualrecht??

Bei uns gibt es gerade einen ähnlichen Fall - MA ist lanzeitkrank und aus der Lohnfortzahlung, erhält aber eine Prämie weiter, die eigentlich an konkrete Aufgaben gekoppelt ist (und jetzt von Kollegen übernommen wird...) Wir dachten bisher, wir könnten da nichts machen, weil eben Individualrecht...?!

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