Erstellt am 26.03.2013 um 15:38 Uhr von gironimo
Natürlich. Das ergibt sich aus dem Einblicksrecht des BR in die Gehaltslisten. Da kann man so oft man will hineinschauen.
Im Übrigen handelt der AG kurzsichtig, wenn er hier mauert.
Da der BR ja eine BV zu dem Prämiensystem verlangen kann (initiativrecht), und Ihr demnach über den Verteilungsschlüssel (Stichworte: Zielvereinbarung, Beurteilungsgrundsätze) mitzubestimmen habt, muss er Euch ja ohnehin auch über das gesamte Prämienvolumen in Kenntnis setzen.
Wenn er dann ein bereits ohne Mitbestimmung entstandenes System hat, muss es auch in seinem Interesse liegen, dass hier nicht durch Unkenntnis der Begebenheiten unnötige Irritationen entstehen.
Verhandelt Ihr über eine BV?