Erstellt am 05.12.2018 um 12:03 Uhr von takkus
Die Frage wurde doch schon mal gestellt. Am 30.11.2018.
Ich denke, da hat der Kollege etwas Pech. Das Jubiläum war vor 5 Jahren. Nun ist die BV erst neu abgeschlossen worden.
Erstellt am 05.12.2018 um 12:08 Uhr von Krambambuli
Die Frage hast du doch schon einmal gestellt.
Ich würde erst einmal die Auszahlung verlangen - selbst wenn die BV lückenhaft ist. Mehr als nein sagen, kann der AG ja nicht. Einklagen würde ich nicht versuchen.
Erstellt am 05.12.2018 um 15:46 Uhr von ganther
die Frage gab es schon mal und ich habe damals den Sachverhalt noch nicht verstanden. Bisher gab es bei 20 Jahre was und der MA ist 30 dabei. Und? Gab es denn eine Zahlung für 30 Jahre in der Vergangenheit? Und nun gibt es eine Regelung für 25 Jahre. Naja das ist halt keine 30 Jahre. Somit kannst Du aus der neuen Regelung nichts herleiten. Jetzt her zu gehen und zu sagen, das der MA ja beim 25 jährigen nichts bekommen hat und es ihm nun nach 5 Jahren noch zusteht, ist mehr als gewagt. Erstens wäre die Verjährung zu prüfen und andererseits soll die neue Regelung die alte doch ablösen. Wenn die BV nichts anderes vorsieht, dann kann man nicht einfach nachträglich was verlangen. Hat der BR vielleicht geschlafen, wenn er das mit erfassen wollte?