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Bonus für Firmenzugehörigkeit

O
Otto1
Dez 2018 bearbeitet

Wir haben eine neue BV "soziale Leistungen" in der u.a. die Firmenzugehörigkeit mit einem Bonus versehen sind. Der höchste Bonus ist bei 25 Jahren Firmenzugehörigkeit. Bisher war der höchste Bonus bei 20 Jahren. Nun hat ein Mitarbeiter bereits über 30 Jahre erreicht. Bisher gab es für die "soziale Leistungen" keine BV. Steht ihm trotzdem der Bonus zu, weil in der BV steht, dass der Bonus im Monat des Jubiläums überwiesen wird ? Danke für euere Info´s.

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Community-Antworten (3)

T
takkus

05.12.2018 um 13:03 Uhr

Die Frage wurde doch schon mal gestellt. Am 30.11.2018.

Ich denke, da hat der Kollege etwas Pech. Das Jubiläum war vor 5 Jahren. Nun ist die BV erst neu abgeschlossen worden.

K
krambambuli

05.12.2018 um 13:08 Uhr

Die Frage hast du doch schon einmal gestellt.

Ich würde erst einmal die Auszahlung verlangen - selbst wenn die BV lückenhaft ist. Mehr als nein sagen, kann der AG ja nicht. Einklagen würde ich nicht versuchen.

G
ganther

05.12.2018 um 16:46 Uhr

die Frage gab es schon mal und ich habe damals den Sachverhalt noch nicht verstanden. Bisher gab es bei 20 Jahre was und der MA ist 30 dabei. Und? Gab es denn eine Zahlung für 30 Jahre in der Vergangenheit? Und nun gibt es eine Regelung für 25 Jahre. Naja das ist halt keine 30 Jahre. Somit kannst Du aus der neuen Regelung nichts herleiten. Jetzt her zu gehen und zu sagen, das der MA ja beim 25 jährigen nichts bekommen hat und es ihm nun nach 5 Jahren noch zusteht, ist mehr als gewagt. Erstens wäre die Verjährung zu prüfen und andererseits soll die neue Regelung die alte doch ablösen. Wenn die BV nichts anderes vorsieht, dann kann man nicht einfach nachträglich was verlangen. Hat der BR vielleicht geschlafen, wenn er das mit erfassen wollte?

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