Erstellt am 11.10.2016 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Klingt so als hättet Ihr bei der Formulierung des Sozialplanes gepennt! Dort sollte genau stehen wer Anspruch hat.
Erstellt am 11.10.2016 um 10:19 Uhr von Ylelau
In dem Sozialplan steht, dass der Betriebsteil zum 31.12.2016 schließt und dort 2 Mitarbeiter betroffen sind.
Erstellt am 11.10.2016 um 10:20 Uhr von Ylelau
ich meinte natürlich im Interessenausgleich
Erstellt am 11.10.2016 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Wenn dort irgendwo eine Abfindung definiert ist, dann muss da doch auch irgendwo stehen, wer Anspruch auf diese Abfindung hat.
Erstellt am 11.10.2016 um 14:20 Uhr von gironimo
Da hättet Ihr tatsächlich für Klarheit im Interessenausgleich sorgen müssen.
Es gibt zwar wohl auch Urteile, die in die Richtung gehen, dass Ansprüche entstehen können, wenn man veranlasst durch die nahe Betriebsschließung selbst kündigt, aber das wäre dann 1. Individualrecht und 2. ein Fall für den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.