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Sozialplan, Interessenausgleich und eine freiwillige GBV

Y
Ylelau
Nov 2016 bearbeitet

wir haben einen Sozialplan, einen Interessenausglich und eine freiwillig GBV dazu am abgeschlossen. In diesem Sozialplan steht, dass ein Betriebsteil bis Ende des Jahres geschlossen wird. Somit wäre für mich jetzt eindeutig, dass der Sozialplan greift. Eine Mitarbeiterin aus dem Betriebsteil, hat sich bereits nach einem neuen Job umgeschaut und möglicherweise einen neuen Job gefunden. Nun ist unser AG der Ansicht, dass er diesem Mitarbeiter nicht kündigen müsse, sondern die Mitarbeiter könne ja kündigen und es würde die Zahlung der Abfindung nicht notwendig sein.

Der Betriebsteil schließt komplett und es gibt im Umkreis von ca. 80 km keinen anderen Betriebsteil in dem die MA untergebracht werden könnten. Was können wir als Betriebsrat tun, damit der Mitarbeiter doch die Abfindung erhält?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

11.10.2016 um 12:14 Uhr

Klingt so als hättet Ihr bei der Formulierung des Sozialplanes gepennt! Dort sollte genau stehen wer Anspruch hat.

Y
Ylelau

11.10.2016 um 12:19 Uhr

In dem Sozialplan steht, dass der Betriebsteil zum 31.12.2016 schließt und dort 2 Mitarbeiter betroffen sind.

Y
Ylelau

11.10.2016 um 12:20 Uhr

ich meinte natürlich im Interessenausgleich

P
Pjöööng

11.10.2016 um 12:49 Uhr

Wenn dort irgendwo eine Abfindung definiert ist, dann muss da doch auch irgendwo stehen, wer Anspruch auf diese Abfindung hat.

G
gironimo

11.10.2016 um 16:20 Uhr

Da hättet Ihr tatsächlich für Klarheit im Interessenausgleich sorgen müssen.

Es gibt zwar wohl auch Urteile, die in die Richtung gehen, dass Ansprüche entstehen können, wenn man veranlasst durch die nahe Betriebsschließung selbst kündigt, aber das wäre dann 1. Individualrecht und 2. ein Fall für den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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