wir haben einen Sozialplan, einen Interessenausglich und eine freiwillig GBV dazu am abgeschlossen. In diesem Sozialplan steht, dass ein Betriebsteil bis Ende des Jahres geschlossen wird. Somit wäre für mich jetzt eindeutig, dass der Sozialplan greift. Eine Mitarbeiterin aus dem Betriebsteil, hat sich bereits nach einem neuen Job umgeschaut und möglicherweise einen neuen Job gefunden. Nun ist unser AG der Ansicht, dass er diesem Mitarbeiter nicht kündigen müsse, sondern die Mitarbeiter könne ja kündigen und es
würde die Zahlung der Abfindung nicht notwendig sein.

Der Betriebsteil schließt komplett und es gibt im Umkreis von ca. 80 km keinen anderen Betriebsteil in dem die MA untergebracht werden könnten.
Was können wir als Betriebsrat tun, damit der Mitarbeiter doch die Abfindung erhält?