BV Homeoffice vs. Geschäftsordnung des Betriebsrats
Hallo liebes Forum,
bei mir geht es um folgende Situation:
In unserer BV Homeoffice sind bestimmte Abteilungen (ich falle darunter) in der Wahrnehmung vom Homeoffice eingeschränkt. Bei mir ist es so, dass ich Mo, Di, Do, Fr quasi immer auf Dienstreise bin (und hierbei auch fast meine Sollstunden erfülle bei einer 5-Tage-Woche). Mittwochs habe ich eigentlich dann nur noch Betriebsratssitzung. Die BV Homeoffice sieht vor, dass ich mittwochs nur aus dem Homeoffice arbeiten darf, wenn keine Sitzungen, Fortbildung, Dienstgespräche o.ä. statt finden. In der Geschäftsordnung unseres BR sind grundsätzlich alle Sitzungsformen zulässig, also Präzenz (natürlich immer vorzuziehen), komplett online und hybrid. Meine direkte Vorgesetzte und unsere BRV sind der Meinung, dass ich aufgrund unserer BV Homeoffice nicht online an den Sitzungen teilnehmen darf. Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass da so richtig ist. Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Schönen Gruß Nadine
Community-Antworten (2)
26.04.2023 um 23:27 Uhr
Schwierig. Mich würde interessieren, wie spezifisch das in der BV formuliert ist.
Man könnte es aber auch so argumentieren, dass die BV für die originäre Tätigkeit und die GO für die BR-Tätigkeit gilt. Und von der originären Tätigkeit wird man ja für die BR-Tätigkeit freigestellt. Dann gäbe es nicht einmal ein Spannungsfeld zwischen den beiden Regelungen. Ob diese Argumentation rechtlich tragbar wäre, vermag ich nicht zu beurteilen.
Vielleicht hilft ja, ohne sich an irgendwelchen Formulierungen festzubeißen, die offene Frage wem man denn überhaupt einen Nachteil bescheren würde, wenn man von zu Hause aus an einer hybriden Sitzung teilnehmen würde?
27.04.2023 um 12:44 Uhr
der BR unterliegt für die Ausübung seines Amtes nicht dem Weisungsrecht des AGs. Daher würde ich die BV an der Stelle zunächst nicht als erheblich ansehen. ABER: was machst du wenn die Sitzung nicht den ganzen Tag dauert? Du hast da so Weichmacher in deinen Formulierungen: ....auch FAST meine Sollstunden erfülle... Mittwochs habe ich EIGENTLICH dann nur noch.... Denn eines ist für mich klar: arbeiten kannst du auf Grund der BV an den Tagen nur im Büro. Da gilt dann die BV für dich als AN
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