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M
mamoulian
Jul 2021 bearbeitet

Guten Morgen. Wir sind gerade dabei eine BV abzuschließen aber die GL und wir sind uneinig, was die Arbeitszeiten angeht. Die GL möchte, dass eine Pauschalisierung der Arbeitszeiten stattfindet. Sprich, egal ob die MA 5 oder 9 Stunden arbeiten, berechnet sollen immer 7 Stunden (bei 35 St/Wo Arbeit) sein. Wir allerdings sind dagegen, gerade weil EuGH über Arbeitszeiterfassung ein Urteil gegeben hat.
Muss noch dazu ergänzen, dass momentan nicht sehr viele bei uns sind, die HO machen und auch die technische Voraussetzung für die Zeiterfassung fehlt. Unsere Kollegen sind mal am PC, mal telefonieren, etc. Am Ende des Tages wird die Personalabteilung und die Vorgesetzten informiert, dass zwischen x und y Uhrzeit gearbeitet wurde und die Zeiten werden nachgepflegt.
Wie denkt Ihr darüber und wie habt Ihr bei Euch abgeschlossen? Danke und Grüße, mamoulian

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Community-Antworten (3)

B
Beth

13.07.2021 um 09:48 Uhr

Moin, unsere BV sieht vor, dass die tatsächlichen Arbeitszeiten und Pausen erfasst werden, sowohl für die Kollegen im HO als auch vor Ort. Wir haben eine elektronische Zeiterfassung, die i.d.R. der MA selbst pflegt. Hilft das evtl. weiter?

K
Kjarrigan

13.07.2021 um 10:42 Uhr

WAs steht denn in Eurer BV "Arbeitszeit"? Habt ihr Gleitzeit, feste Zeiten, Vertrauensarbeitszeit. DA muss doch mit der BV "HO und mobiles Arbeiten" einhergehen.

Und natürlich sagt der AG, welche Servicezeiten Öffnungszeiten er gerne hätte um die arbeiten zu erledigen und ihr als BR könnt mitbestimmen (das heisst auch mitgestalten).

Und der MA hat das zu arbeiten was der Dienstplan ihm vorgibt (feste Zeiten) oder wenn der AG es duldet unterschiedliche Stundenanzahl an den Tagen. Aber dann muss der AG es auch sicherstellen, dass die Zeiten so erfasst werden können.

R
Relfe

13.07.2021 um 12:30 Uhr

Zitat: Sprich, egal ob die MA 5 oder 9 Stunden arbeiten, berechnet sollen immer 7 Stunden (bei 35 St/Wo Arbeit) sein. Wir allerdings sind dagegen, gerade weil EuGH über Arbeitszeiterfassung ein Urteil gegeben hat.

dafür braucht ihr gar nicht den EuGH bemühen, wer 9 Stunden arbeitet hat 9 Stunden gearbeitet und nicht 7 Stunden, dafür gibt es das AZG und etliche Gerichtsurteile. Da das gegen geltendes Recht verstößt, könnt ihr das gar nicht so wie oben geschrieben in einer BV abschließen (reinschreiben schon, ist aber nicht rechtens) Das EuGH sagt das die Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden muss, du schreibst das der AG die AZ falsch abrechen will? das wären dann zwei unterschiedliche Dinge.

Eigentlich ist die Sachlage klar: die Arbeitszeit muss korrekt erfasst werden und korrekt abgerechnet werden. Selbst wenn der AG dem AN 2 Stunden schenken möchte, kann er das finanziell ja machen, aber die AZ Abrechnung muss trotzdem korrekt sein, das hat ja Einfluss auf die Ruhezeiten, Pausenzeiten, durchschnittliche Arbeitszeiten etc gem AZG und ist ggf, auch relevant im Falle eines Arbeitsunfalles.

bei uns erfasst der MA das in einer Excel-Tabelle mit Berechung der AZ und leitet das dann wöchentlich an die PA

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