Erstellt am 09.08.2006 um 12:08 Uhr von Frank B.
Man stelle sich eine Pyramide vor, ganz oben steht
das Grundgesetz,
danach steht BetrVG,
anschließend Tarifvertrag.
Was würde darunter stehen?
Allerdings ohne Fakten, kann man die Frage nicht eindeutig beantworten.
Erstellt am 09.08.2006 um 12:13 Uhr von Melly
Betr.VG stellt klar das der AG für eine Zeiterfassung zu sorgen hat.
Die BV verlangt eine elektronische Zeiterfassung.
Kann der AG auf einen Stundenzettel zurückstufen und die elektronische Zeiterfassung abhängen?
Erstellt am 09.08.2006 um 12:29 Uhr von Tommi
Dieser Fall ist ja nicht so, als ob die BV gegen das BetrVG stehen würde, sie regelt nur näheres und ist dann auch zu befolgen. Ansonsten müssten AG und BR die BV einvernehmlich ändern
Erstellt am 09.08.2006 um 13:44 Uhr von Melly
ander fall:in der BV wurde festgelegt das bei seminaren und schulungen die zeit aufgeteilt wird 1/2 übernimmt der AG die ander 1/2 muss der AN von seiner privaten zeit einbringen . Im Betr.VG ist es so geregelt das der AG die volle zeit übernehmen muss.Was kann ich tun um die volle zeit bezahlt zu bekommen?
Erstellt am 09.08.2006 um 13:49 Uhr von Kölner
@Melly
Wer schliesst denn solche BV's ab?
Vor allem wenn sie gegen Gesetze verstossen?
Dem AG würde ich einen kurzen Hinweis auf die §§ 37 Abs. 2, 78 BetrVG geben. Und dem BR-Gremium sofort die Ungültigkeit darlegen - wenn diese das nicht ebenso sehen.
Erstellt am 09.08.2006 um 14:03 Uhr von Melly
Bin erst neu in den BR gewählt worden und die BV wurde vor meiner zeit abgeschlossen daher bin ich mir bei vielen sachen unsicher . Kann man denn teile einer BV kündigen und wenn ja kann ich als einzelne person dieses in die wege leiten?
Erstellt am 09.08.2006 um 14:10 Uhr von Kölner
@Melly
Ich glaube ja, dass Euer AG sich damals scheckig gelacht hat, als diese BV abgeschlossen wurde.
Warum soll man etwas kündigen (möglicherweise auch noch mit Frist) was nicht gültig ist?
Ich würde die Ungültigkeit der BV als BR feststellen, dem AG mitteilen - fertig.
Erstellt am 09.08.2006 um 14:50 Uhr von Melly
Die BV wurde mit dem hintergrund einer arbeitsplatzsicherung bis 2010 abgeschlossen.Gefährde ich diese arbeitsplatzsicherung wenn ich diesen einen punkt aus der BV als ungültig fetstelle?
Erstellt am 09.08.2006 um 16:46 Uhr von Kölner
@Melly
So würde ich als AG auch argumentieren und ggf. allen drohen...
Als AG würde ich Euch vorschlagen
- keine Spesenabrechnungen/km-Geld mehr einzureichen
- die Seminarkosten teilen
- einen freiwilligen Verzicht auf die Weihnachtsgratifikation mit allen AN vereinbaren
- das Urlaubsgeld streichen
- die Betriebsversammlungen in der Freizeit der AN halten
- eine Betriebsfeier mit selbstgemachten Salaten der AN gestalten lassen
- regelmäßig die Arbeitszeit erhöhen ohne irgendeinen Lohnausgleich
- die Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit in einen Fond zur Sicherung der Arbeitsplätze geben
und immer nett winken und lächeln!
Wird es dadurch richtiger? Wohl nicht!
Aber vielleicht lässt sich ja der AG darauf ein, dass Du das Seminar komplett selbst bezahlst - vielleicht gegen eine Spendenbescheinigung...
;-)
Erstellt am 11.08.2006 um 11:59 Uhr von paula
vielleicht hilft es aber trotzdem wenn wir die einzelnen themen noch einmal beleuchten:
die betriebsvereinbarungen müssen sich in dem rahmen halten, den das BetrVG vorgibt. aber es ist ja immer die frage was ist dort wirklich entsprechend geregelt? das BetrVG gibt nicht vor, dass die Arbeitszeit zu erfassen ist. das ArbZG verpflichtet nach § 16 Abs. 2 den AG die über die Zeit nach § 3 Abs. 1 hinausgehen zu erfassen. wie die aufzeichnung zu erfolgen hat ist nicht vorgegeben. wenn es bei euch eine BV zur elektronischen AZ gibt ist auch noch nicht klar ob deshalb alle MA stempeln müssen. hier ist entscheident, ob diese BV vorgibt, dass die komplette Arbeitszeit zwingend mittels dieser technik erfasst werden muss.
also das ist für mich noch nicht ganz klar.
bei den schulungen noch einmal eine frage: reden wir über schulungen für betriebsräte oder für Mitarbeiter? wenn es sich um schulungen für mitarbeiter handelt, eine weitere frage: wo entnehmt ihr dem BetrVG dass schulungen zwingend während der Arbeitszeit zu erfolgen haben???