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Geschäftsordnung des Betriebsrats

S
Seppo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es zulässig in der Geschäftsordnung des Betriebsrats dem Vorsitzenden der JAV und der Schwerbehindertenvertretung ein Stimmrecht für alles Beschlüsse einzuräumen ? Sie werden ja somit besser gestellt ? Günstigkeitsprinzip ?

Gruß

86302

Community-Antworten (2)

I
Immie

14.07.2010 um 21:08 Uhr

Nein, denn das Stimmrecht ist im BetrVG eindeutig geregelt.

D
DerAlteHeini

15.07.2010 um 00:22 Uhr

Seppo Eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat ist überflüssig, da die Grundlagen der BR Arbeit eh schon gesetzlich Geregelt sind. Und was dann dabei raus kommt, liest man jetzt hier. Die Zuständigkeiten der Genannten sind eindeutig im Gesetz geregelt und können nicht mit einer Geschäftsordnung des BR außer kraft gesetzt werden.

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