ist es zulässig in der Geschäftsordnung des Betriebsrats dem Vorsitzenden der JAV und der Schwerbehindertenvertretung ein Stimmrecht für alles Beschlüsse einzuräumen ?
Sie werden ja somit besser gestellt ? Günstigkeitsprinzip ?
Gruß
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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