Erstellt am 25.04.2023 um 15:44 Uhr von Kehler
Vielleicht findest du hier das gesuchte:
https://www.betriebsratswahl.de/?_ga=2.123461519.509122773.1681711986-706106026.1678273021&_gac=1.128907646.1680680550.Cj0KCQjwuLShBhC_ARIsAFod4fK3C3TuTEHRuro4O8YC4QnBGhxMQMAzxyp9JUga_9QJhn3k_ITYe6gaAlEiEALw_wcB
Erstellt am 26.04.2023 um 12:38 Uhr von falkoneu
Danke für den Hinweis!
In einer älteren Ausgabe des Buches "Wahl des Betriebsrats. Praxisorientierte Arbeitshilfe für Wahlvorstände und Betriebsräte" habe ich im Zusammenhang mit dem einstufigen vereinfachten Wahlverfahren folgende Aussage gefunden:
"Die Wahlversammlung sollte in der Regel etwa zwei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens stattfinden, damit u.a. ein angemessener Zeitraum zwischen Erlass des Wahlausschreibens und der Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen von etwa einer Woche verbleibt (vgl. Fitting, § 36 WO Rn. 11). Eine gesetzlich zwingend vorgegebene Mindestfrist besteht insoweit allerdings nicht."
Ich entnehme daraus, dass wir die Frist auch auf beispielsweise 4 Wochen festsetzen können.
Erstellt am 26.04.2023 um 13:39 Uhr von Muschelschubser
Mir ist nichts gegenteiliges bekannt. Da es nicht um turnusmäßige Neuwahlen geht, müsst Ihr das Ende der Amtszeit des alten BR ja nicht beachten, insofern denke ich dass Ihr das so terminieren könnt.
Allerdings wäre ich mit älterer Lektüre etwas vorsichtig.
Im Zuge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gibt es seit dem 15.10.2021 auch eine neue WO, in der sich eine Menge geändert hat.
Also, stöbere mal durch die Downloadbereiche der einschlägigen Anbieter (auch hier bei w.a.f.). Dort gibt es Zeitpläne, Fristenrechner etc. - und vor allem Downloads sind aktuell und beinhalten keine überholten Regelungen.
Hättet Ihr noch Zeit für ein Seminar?
Ihr werdet Euch wundern, wieviele Fallstricke dort aufgezeigt werden.