Problem: Unser Betriebsrat besteht aktuell nur noch aus 4 von 5 Mitgliedern. Es gibt keine Ersatzmitglieder mehr. Der Betriebsrat hat daher einen Wahlvorstand bestellt, der die Neuwahl einleiten soll. Wir befinden uns im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren.
Laut § 36 Abs. 5 Wahlordnung sind Wahlvorschläge spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.
Frage: Muss eine bestimmte Frist zwischen Erlass des Wahlausschreibens und der Wahlversammlung/Tag der Stimmabgabe eingehalten werden? Oder kann der Wahlvorstand die Frist recht großzügig bemessen (beispielsweise 4 Wochen)?