Erstellt am 23.11.2013 um 08:35 Uhr von Kölner
...wenn die entsprechenden Fristen noch eingehalten werden, kp.
Erstellt am 23.11.2013 um 15:11 Uhr von AlterHase
@ Dietmarzwei
„Außer dem Wahlvorstand ist der Termin ja noch nicht bekannt.“
???????????
Was meinst Du damit?
Der WV ist doch der Einzige, der diesen Termin, abhängig von den einzelnen Terminvorgaben, überhaupt erst festlegt oder bestimmt!
Wenn Du hiermit den BR meinst, so ist das nicht korrekt. Dieser hat am Wahltermin nichts mitzubestimmen oder gar selbst, diesen zu bestimmen.
Natürlich steht es einem WV jederzeit frei, sich mit dem BR über den WT zu beraten. Eine Pflicht besteht hier aber nicht.