Mitarbeiter vor Wahlausschreiben über Wahltermin informieren
Darf/kann der Wahlvorstand nach Festlegung des Wahltermins diesen auch schon Mitarbeitern mitteilen, die danach fragen, bzw. z.B. offen in seinem Büro den Ablaufplan aushängen, so dass Mitarbeiter, die dort vorbeikommen diese Info erhalten können?
Community-Antworten (7)
28.11.2018 um 12:56 Uhr
Wüßte nicht, warum das ein Problem sein sollte.
28.11.2018 um 13:03 Uhr
Ich auch nicht, ich finde nur dazu gar nichts. Wir haben eine Betriebsratsneugründung zu organisieren (habe ich aber vor vielen Jahren schon mal gemacht) und sind mit vielen Dingen zumindest "vorsichtig".
28.11.2018 um 13:38 Uhr
Ihr müsst doch ein Wahlausschreiben herausgeben (öffentlicher Aushang). Dies macht man doch in der Regel zeitnah nach dem Beschluss.
Wenn dies noch nicht möglich ist, weil z.B. noch Information fehlen, würde ich auch keine Termine bekannt geben, die dann möglicherweise nicht eingehalten werden können.
28.11.2018 um 13:43 Uhr
Aufgrund diverser Arbeiten, die vorher vom AG und dem Wahlvorstand zu erledigen sind und der dann anstehenden Weihnachtszeit, wird das Wahlausschreiben erst am 4.1.19 ausgehängt. Meine Frage betrifft die Zeit von heute an bis zum 4.1.19. Wenn MA fragen, wann die Wahl sein soll, dürfen wir das dann jetzt schon (mündlich) mitteilen?
28.11.2018 um 14:04 Uhr
keine Ahnung, was da so lange dauern soll ... aber einen Termin am 04.10.19 würde ich noch gar nicht festlegen, wenn da anscheinend noch viel Arbeit zu erledigen ist. Aber wie schon gesagt ... sehe in der Information kein Problem. Sofern Ihr allerdings ein internes Kommunikationsmittel habt, würde ich lieber darüber die Info verbreiten. Schon alleine, damit es möglichst ALLE Mitarbeiter erfahren.
28.11.2018 um 14:12 Uhr
Es ist der 4.1. nicht der 4.10. Lange dauert es z.B. auch aufgrund vieler, auch kurzfristiger, Konzernleihen aus Übersee, überhaupt festzustellen wie viele wahlberechtigte MA vorhanden sind. Und ab 15.12. sollten wir dann gar nicht mehr aushängen, da dann die 2-Wochen-Frist für die Wahlvorschläge dann in einen Zeitraum fällt in dem kaum Arbeitstage vorhanden sind. Meine Frage betraf aber tatsächlich nur dies: Ist es rechtlich unschädlich, wenn der Wahlvorstand schon vor Aushang des Schreibens auf Nachfrage den Wahltermin nennt. Ich habe bisher verstanden, dass es unschädlich ist.
28.11.2018 um 14:25 Uhr
dürfte unschädlich sein, ja. Aber ich meinte auch den 04.01.19 viel zu lange hin, als das ich als WV den schon fest terminieren würde.
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