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Frist für Wahlausschreiben

D
dasverrücktehuhn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich bin zum Vorsitzenden des Wahlvorstands gewählt/ernannt worden. Das Wahlausschreiben + Wählerliste soll nach den Angaben auf ihrer Internet-Seite 6 Wochen vor der BR-Wahl ausgehängt werden. Ich kann diese 6 Wochen-Frist jedoch nirgens finden. Mir liegt eine "Schablone" aus einer Schulung (vereinfachtes WV) vor, in dem die Unterlagen erst ca. 3 Wochen vor der BR-Wahl "ausgehängt" werden sollen. Gibt es hier überhaupt eine verbindliche Frist ? Bitte kurze Info an mich. P.S. Der Wahlvorstand bedankt sich im voraus. MfG

5.02602

Community-Antworten (2)

P
Petrus

28.01.2010 um 16:47 Uhr

Guckst Du §3 WO.

S
Saxonia

28.01.2010 um 17:01 Uhr

Hallo -

Deine Frage ist nicht so ohne Weiteres zu beantworten, da fehlen zuviele Infos. Wieviele MA habt Ihr ungefähr? Danach wird bestimmt, ob Ihr das vereinfachte Wahlverfahren (einstufig unter 20 MA oder zweistufig bei 21 bis 50 MA), das freiwillig zu vereinbarende vereinfachte Wahlverfahren (51-100 MA) oder das normale anwenden müßt.

Im normalen Verfahren wird das Wahlausschreiben spätestens 6 Wochen vor der Wahl ausgehängt, im vereinfachten Wahlverfahren sind es 14 Tage.

Da es auf noch viel mehr Dinge ankommt (z.B. hattet Ihr schon einen BR oder ist das Eure erste Wahl?), ist der Besuch eines Wahlseminars zu empfehlen.

Grüße von Saxonia

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