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Ausfall einer Schicht durch geplante Stromabschaltung

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Maximum55
Apr 2023 bearbeitet

Mahlzeit, wir haben bei uns im Betrieb in der ersten Maiwoche einen geplante Stromabschaltung. Dadurch fällt die Spätschicht komplett weg. Wir wurden vom Betriebsrat nicht informiert, ist das okay? Wir haben im Intranet heute alle die Nachricht bekommen.

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

20.04.2023 um 16:52 Uhr

Was soll oder soll nicht okay sein?

Dass die Spätschicht wegfällt? Dass euch der BR nicht informiert hat? (Warum sollte er das tun?) Wird euer Stundenkonto belastet? Verdient ihr weniger Geld? Ist euch die Ankündigung zu kurzfristig? Was zählen eigentlich Schafe, die nicht schlafen können?

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Maximum55

20.04.2023 um 17:01 Uhr

Du hast mich falsch verstanden, wir sind der Betriebsrat und wir wurden nicht informiert.

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celestro

20.04.2023 um 17:16 Uhr

DAS ist nicht o.k.!

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RudiRadeberger

20.04.2023 um 17:23 Uhr

"Du hast mich falsch verstanden, wir sind der Betriebsrat und wir wurden nicht informiert."

Ich habe dich nicht falsch verstanden, sondern das ist nach

"Wir wurden vom Betriebsrat nicht informiert, ist das okay?"

ein völlig neuer Kontext.

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Muschelschubser

20.04.2023 um 20:17 Uhr

Die Frage ist tatsächlich, welche Folgen der Schichtausfall hätte. Wenn er eine Verringerung der Arbeitszeit, Überstundenabbau o.ä. plant, ist der BR gem. §87 mit einzubeziehen.

Schickt er die Beschäftigten bei voller Bezahlung nach Hause, quasi als Folge eines Annahmeverzugs, entstehen ja keine Nachteile. Definitiv hätte eine Benachrichtigung des BR zum guten Ton gehört. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man das in diesem Fall einfordern kann.

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DummerHund

20.04.2023 um 20:37 Uhr

@ Muschelschubser Ich behaupte jetzt mal das der AG den BR nach §80 BetrVG schon alleine Unterrichten muss. Wie sonst soll er feststellen ob irgendwo eine Mitbestimmung greift. Und rechtzeitig heißt wenn dem AG die Maßnahme bekannt ist Ich kopiere mal einen Auszug aus dem 80iger "(2) 1Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen. 2Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen. 3Zu den erforderlichen Unterlagen gehören auch die Verträge, die der Beschäftigung der in Satz 1 genannten Personen zugrunde liegen. 4Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen."

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Maximum55

21.04.2023 um 09:33 Uhr

Also der Wortlaut der Mitteilung ist: Aufgrund einer geplanten Stromabschaltung am 05.Mai 2023 finden die Schichten wie folgt statt: -Die Frühschicht und die Tagschicht enden um 12:15 Uhr. -Die Spätschicht fällt aus.

Bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen werden automatisch Überstunden abgezogen. Ist dies nicht gewünscht, muss Urlaub manuell über die Urlaubsvertretung eingetragen werden.

NB
nicht brauchen

21.04.2023 um 11:16 Uhr

Dann ist doch das klar. Das ist ein Dienstplan und der ist unstrittig mitbestimmungspflichtig.

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