3-Schicht Sys. jedes Jahr 50 Tage geplant alleine arbeit. Betriebg.>150(geplant)
Hallo,
ich muss ich 3-Schicht System jedes Jahr 50 Tage alleine im Lager arbeiten im Betrieb über 150x Mann. (Erklärung Kollege Betriebsrat (20 Tage Sitzungen und Urlaub 30 Tage) 2x Mann Pro Schicht. Mit Krankheit gerechnet, wird das sogar noch schlimmer!
Ich wollte mal wissen ob, das gegen irgendein geltendes Recht verstößt.
Meine Aufgabe alleine:
- Normale LKW und 40 Tonner abladen und beladen mit Fracht bis zu mehrere Tonnen
- Ausgabe von Verbrauchsstoffen (Gefahrgut aller Art, auch Hydraulic Oil)
- Ausgabe von Werkzeug
- Arbeiten mit Hoch Regalen
- Versenden von Material extern und intern.
- Einlagern
- Zusammenstellen von Material nach Auftragslisten (zeitnah)
- Sachen abholen
- Telefon Anfragen bearbeiten
- E-Mail Anfragen Intern und extern beantworten.
Arbeitszeiten von 5:50 - 15:05, 13:10 - 22:15, 21:10 - 6:25 Uhr (30 Minuten Pause)
Raster 3S-3OFF-4F-2OFF-3N-2OFF-4S-2OFF-4F-2OFF-4N-2OFF-(Wiederholung)
Ich danke euch, bereits im Voraus für eure Antwort.
Gruß
Aloneworker2019
Community-Antworten (4)
16.08.2019 um 13:27 Uhr
Verstehe ich dich richtig, dass ihr üblicherweise pro Schicht mit 2 Man besetzt seid? Wenn einer ausfällt, dann muss eben einer alleine die Schicht fahren?
Was passiert wenn einer Urlaub hat und andere fällt aus? Kommt dann jemand aus einer anderen Schicht oder gibt es einen Springer?
Wenn es keinen Springer gibt wäre es eine Möglichkeit einen einzustellen der dann die Schichten auffüllt?
Zur rechtlichen Lage:
Maximale Arbeitszeit sind 10 Stunden täglich, die werden nie überschritten.
Minimale Ruhepause sind 11 Stunden, die werden nie unterschritten.
Was an Arbeit zumutbar ist, ist gesetzlich nicht definiert. Wenn die Arbeitsbelastung so hoch ist, dass unter dem herrschenden Druck Fehler zwangsläufig passieren müssen solltest du eine Überlastungsanzeige schreiben. Damit weist du darauf hin, dass die Arbeit nicht zu bewältigen ist und darauf dass du die Gefahr siehst dass deshalb eventuell Fehler unterlaufen können die eine ernste Gefahr nach sich ziehen können.
Wenn dein Kollege im BR ist, frage ihn doch mal ob der BR sich wegen dieses Themas mit der GF auseinandersetzen kann. Zur Not kannst du dich auch förmlich beim BR beschweren (§ 85 BetrVG), dann muss der BR sich mit dem Thema befassen.
16.08.2019 um 22:01 Uhr
Als Einstieg schau mal hier, vielleicht kann Dir das helfen: https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/wenn-einen-niemand-sieht-und-hoert/
17.08.2019 um 03:44 Uhr
Hallo,
nein es gibt keinen Springer bei uns und wird es, so wie es aussieht auch nie geben! Dieses Jahr sind bereits 3 alte Kollegen von uns abgehauen, wegen dieser Situation(2x pro Schicht ohne Springer). Wir haben schon mehrfach mit dem BR. über unsere Situation geredet, leider immer ohne Erfolg und mein Kollege der beim BR. ist kommt auch nicht weiter. Wir sind auch dadurch das mehrere schichten oft alleine arbeiten, sehr oft überlastet und manchmal ist auch keiner auf Schicht.
Mit freundlichen Gruß
Aloneworker2019
19.08.2019 um 08:58 Uhr
Lies mal in §§ 15 -17 Arbeitsschutzgesetz nach. Wichtig ist, dass du auf die Überlastung und die sich daraus ergebenden Gefahren hinweist. Wenn dann etwas passiert kannst du jederzeit darauf hinweisen, dass der GF die Situation bekannt war. Das hilft dir zwar im Moment nicht weiter, beschützt dich aber u.U. vor Konsequenzen. Insgesamt scheint es der GF ziemlich egal zu sein was ihr treibt. Wenn keiner auf Schicht ist, wer entlädt dann die Lkw und gibt Material aus? Entfällt das dann?
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