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Schicht Ausfall

M
muckel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab schon wieder ein Problem......unsere Schulung ist rst im September, darum bin ich noch so unwissend. Unsere Firma hat in der letzten Woche die Spät und die Nachtschicht am Freitag ausfallen lassen. Es war kein Material da und es fehlten Gestelle wo wir unser Produkt für den Kunden rein hängen. Ausserdem hat die Produktion schon Ware fertig gehabt die bis einschließlich Mittwoch reicht. Jetzt möchten die Kollegen und Kolleginnen wissen ob es Rechtens ist das der Betrieb dafür Stunden oder Urlaub abzieht. Das haben sie nämlich vor. Aber die Mitarbeiter können ja nichts dafür das der Betrieb die Schichten aufallen lässt. Könnt ihr mir da bitte weiter helfen?

Vielen Dank

4.08107

Community-Antworten (7)

G
gironimo

03.08.2015 um 16:41 Uhr

Nein - das ist nicht rechtens.

Verhältnis: AG - BR (kollektivrecht)

Der BR hat nicht nur bei Überstunden sondern auch bei der vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit mitzubestimmen. (§ 87 BetrVG). Ich nehme an, der AG hat Euch nicht um Zustimmung gebeten

Verhältnis: AG - AN (Individualrecht)

§ 615 BGB "Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein." (...)

Ein typischer Fall für einen fairen Kompromiss.

P
Pickel

03.08.2015 um 17:03 Uhr

Gironimos Antwort ist unter Umständen zu banal. Ihr habt ja anscheinend ein Zeitkonto-Modell. Dort sollte es in der BV eine Regelung zum Abbau von Stunden geben.

C
Challenger

03.08.2015 um 18:03 Uhr

Hallo muckel, bei Schichtausfall haben die betroffenen Mitarbeiter natürlich Anspruch auf Bezahlung. Wenn Materialmangel Grund für diesen Ausfall ist,liegt dies im Risikobereich des Arbeit- gebers.

Sofern Ihr eine Betriebsvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto abgeschlossen haben,müßte geprüft werden, ob die og Fallgestaltung im Regelungsbereich der BV enthalten ist.

Wenn Euer Arbeitgeber ein fairer AG ist, aber auch nur dann, wäre dies ein Fall für einen "fairen Kompromiss", wie gironimo ausführt.

Nein Pickel. gironimos Antwort ist keineswegs "unter Umständen zu banal". Vielmehr ist sie nahezu perfekt.

H
Homeworker

03.08.2015 um 20:25 Uhr

Ja, und die Antwort von Pickel ist dafür um so unterirdischer!!!

Auch seine hellseherischen Fähigkeiten können nicht so besonders sein. Um hier zu erkennen, dass hier ein Zeitkonto mit Ausgleichszeiten besteht, bedarf es schon einer sehr großen Kristallkugel.

Aber selbst wenn ihm die Kugel dieses zeigen würde, wäre es bei dieser Fragestellung, die auch rein nichts mit „u. U.“ zu tun hat, offensichtlich, worum es hier geht.

P
Pickel

04.08.2015 um 00:08 Uhr

Homeworker, die fehlt es leider an ausreichendem Leseverständnis, um hier fundiert mitzureden. Denn ich benötige keine Kristallkugel, mir reicht der Halbsatz "dafür Stunden abziehen" um ein Stundenkonto zu unterstellen. Gott weiß, wie viele zusätzliche Hinweise du benötigt hättest.

Challenger, eine Antwort, die sehr realistische Szenarien wie das Vorhandensein einer BV komplett ausblendet ist schlicht mangelhaft.

D
DummerHund

04.08.2015 um 00:19 Uhr

@Pickel Stunden abziehen machen auch viele AG einfach so ohne das es ne Vereinbarung gibt. Deine Antwort hier war so einfach nicht passend. Akzeptiere es und gut iss.

P
Pickel

04.08.2015 um 10:51 Uhr

DummerHund, du denkst leider nicht ausreichend mit.

Es geht in meiner Antwort nicht um die Frage, ob es eine Vereinbarung gibt (genau das soll ja geprüft werden), sondern ich setze ein Stundenkonto voraus.

Und wenn AG Stunden abziehen, dann muss es schließlich von einem Stundenkonto sein. Zumidest ist das die deutlich naheliegendste Interpretation.

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