Erstellt am 03.08.2015 um 14:41 Uhr von gironimo
Nein - das ist nicht rechtens.
Verhältnis: AG - BR (kollektivrecht)
Der BR hat nicht nur bei Überstunden sondern auch bei der vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit mitzubestimmen. (§ 87 BetrVG). Ich nehme an, der AG hat Euch nicht um Zustimmung gebeten
Verhältnis: AG - AN (Individualrecht)
§ 615 BGB "Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein." (...)
Ein typischer Fall für einen fairen Kompromiss.
Erstellt am 03.08.2015 um 15:03 Uhr von Pickel
Gironimos Antwort ist unter Umständen zu banal.
Ihr habt ja anscheinend ein Zeitkonto-Modell. Dort sollte es in der BV eine Regelung zum Abbau von Stunden geben.
Erstellt am 03.08.2015 um 16:03 Uhr von Challenger
Hallo muckel,
bei Schichtausfall haben die betroffenen Mitarbeiter natürlich Anspruch auf Bezahlung.
Wenn Materialmangel Grund für diesen Ausfall ist,liegt dies im Risikobereich des Arbeit-
gebers.
Sofern Ihr eine Betriebsvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto abgeschlossen haben,müßte
geprüft werden, ob die og Fallgestaltung im Regelungsbereich der BV enthalten ist.
Wenn Euer Arbeitgeber ein fairer AG ist, aber auch nur dann, wäre dies ein Fall für einen
"fairen Kompromiss", wie gironimo ausführt.
Nein Pickel.
gironimos Antwort ist keineswegs "unter Umständen zu banal". Vielmehr ist sie nahezu
perfekt.
Erstellt am 03.08.2015 um 18:25 Uhr von Homeworker
Ja, und die Antwort von Pickel ist dafür um so unterirdischer!!!
Auch seine hellseherischen Fähigkeiten können nicht so besonders sein. Um hier zu erkennen, dass hier ein Zeitkonto mit Ausgleichszeiten besteht, bedarf es schon einer sehr großen Kristallkugel.
Aber selbst wenn ihm die Kugel dieses zeigen würde, wäre es bei dieser Fragestellung, die auch rein nichts mit „u. U.“ zu tun hat, offensichtlich, worum es hier geht.
Erstellt am 03.08.2015 um 22:08 Uhr von Pickel
Homeworker, die fehlt es leider an ausreichendem Leseverständnis, um hier fundiert mitzureden. Denn ich benötige keine Kristallkugel, mir reicht der Halbsatz "dafür Stunden abziehen" um ein Stundenkonto zu unterstellen. Gott weiß, wie viele zusätzliche Hinweise du benötigt hättest.
Challenger, eine Antwort, die sehr realistische Szenarien wie das Vorhandensein einer BV komplett ausblendet ist schlicht mangelhaft.
Erstellt am 03.08.2015 um 22:19 Uhr von DummerHund
@Pickel
Stunden abziehen machen auch viele AG einfach so ohne das es ne Vereinbarung gibt. Deine Antwort hier war so einfach nicht passend. Akzeptiere es und gut iss.
Erstellt am 04.08.2015 um 08:51 Uhr von Pickel
DummerHund, du denkst leider nicht ausreichend mit.
Es geht in meiner Antwort nicht um die Frage, ob es eine Vereinbarung gibt (genau das soll ja geprüft werden), sondern ich setze ein Stundenkonto voraus.
Und wenn AG Stunden abziehen, dann muss es schließlich von einem Stundenkonto sein. Zumidest ist das die deutlich naheliegendste Interpretation.