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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausfall Arbeitszeit

K
Kehler
Apr 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, nun muss ich auch mal eine Frage stellen anstatt nur zu antworten.

Wir haben eine Ganztagesbetreuung in der die Teilnehmer mit unserem eigenen Fahrdienst hin- und hergefahren werden. Nun hatte die Ganztagesgruppe schon um 12 Uhr geschlossen weil die Mitarbeiter, relativ kurzfristig, zu einer Beerdigung eines Teilnehmers gingen. Der Fahrdienst, um den es sich handelt, kann nur morgens und abends fahren. Die Teilnehmer sind aber schon mittags, von einem anderen Fahrdienst nach Hause gefahren worden. Jetzt wurde dem einen Fahrdienst der eigentlich abends die Teilnehmer wieder nach Hause fahren sollte Überstunden abgezogen.

Was kann man dagegen tun? Ist ja nicht das Problem des AN.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

24.04.2023 um 11:26 Uhr

Dem AG mitteilen, das er das so nicht machen darf.

S
seehas

24.04.2023 um 11:28 Uhr

Wenn der Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt war und sich darauf eingestellt hat liegt Annahmeverzug nach § 616 BGB vor. Wenn der Ausfall schon länger feststand und im Dienstplan berücksichtigt war stehen ihm die Stunden nicht zu.

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