Erstellt am 15.09.2016 um 22:09 Uhr von gironimo
Natürlich - siehe § 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG.
Ich denke, persönliche Dinge - welcher Art auch immer - gehören überhaupt nicht auf Firmen - IT Anwendungen
Erstellt am 16.09.2016 um 11:02 Uhr von ganther
Ob das mitbestimmt ist hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere was ist da bisher geregelt. Denn mitbestimmt sind nämlich nach 87 Abs 1 Nr 6 erst einmal nicht solche Anweisungen sondern das MBR wird ausgelöst durch die Einführung einer TECHNIK die die leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglicht
Erstellt am 16.09.2016 um 13:29 Uhr von gironimo
Einführung UND ANWENDUNGEN steht im 87 er. Demzufolge kann auch die Änderung der (möglicherweise in einer BV vereinbarten) Nutzung, die Mitbestimmung auslösen.
Erstellt am 16.09.2016 um 20:41 Uhr von ganther
Tja und damit zeigst du selbst dass die von dir zuerst als völlig selbstverständlich dargestellte Mitbestimmung wohl doch nicht unbedingt so selbstverständlich sein muss