Guten Abend! Unser AG stellt Server etc. zur Verfügung, um neben den betrieblichen Abläufen (Internet, Intranet) den Angestellten auch die Möglichkeit zu bieten, sich selbst und ihre Arbeit darzustellen. Jetzt möchte der AG eine Trennung herbeiführen, um betriebliche und nicht-betriebliche Websites in unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu legen, also entweder AG oder AN. Damit verbunden sind natürlich erhebliche juristische Implikationen (Haftung etc.). Die Frage an Euch ist, und ich habe mir da schon sehr den Kopf drüber zerbrochen, ob der BR hier überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wenn ja, nach welchem § im BetrVG. Danke Euch!