Ich habe mir gedacht ob man zusätzlich zu einer Betriebratszeitung die Mitarbeiter auch über eine website informieren kann. Jetzt frage ich mich allerdings ob so etwas rechtens ist. Immerhin gibt es nicht nur gutes zu berichten und schmutzige wäsche waschen in der öffendlichkeit verstößt ja vielleicht gegen §79. Hat da jemand erfahrung mit Betriebsratsarbeit und internet?