Erstellt am 24.10.2007 um 18:18 Uhr von carrie
Hallo
wie sieht es denn mit Intranet bei euch aus, wüßte nicht was dagegen spricht, außerdem sind verstöße gegen § 79 recht eng gestrickt. Es gibt ganz wenig Sachen die wirklich darunter fallen, am besten mal ins BetrVG schauen!
Erstellt am 24.10.2007 um 18:45 Uhr von DonJohnson
Eine Kollision sehe ich eigentlich auch nicht mit dem § 79 - Geheimnisse wollt ihr ja eh nicht breit treten. Allerdings sehe ich eventuell copyright Verletzungen wenn der Firmenname geschützt ist. Und mit dem nciht gutes zu berichten, dass ist auch so eine Sache. Da kann sich der AG wenn sein Name genannt wird aufregen, wie das dann aus geht, würde man dann sehen. Also mein Fazit: Warum nciht - ohne natürlich den Firmennamen zu nennen sonst hat carrie recht, ist das Intranet oder das Extranet das passendere Mittel. Dieses allerdings muß mit dem AG vereinbart werden. Bei uns haben wir das so geregelt, dass wir eh eine eigene DSL Leitung am Server vorbei haben, eine eigene Webemail Adresse auf die der AG keinen Zugriff hat und eine Internetseite, die wir selber verwalten und auch bezahlen. Einer von uns nimmt das gerne auf seine Kappe - ist zwar alles irgendwie inoffiziel aber der AG ist damit einverstanden - schaut sogar selber das ein oder andere mal rein um sich zu informieren wo was brennt. Und wir bestimmen, was er zu lesen bekommt. Das bringt uns in eine von uns gewollte Position.
Sprecht im Gremium drüber und beschließt es! Ist ne tollt Möglichkeit.
Erstellt am 24.10.2007 um 20:41 Uhr von Marcus
Das Arbeitsgericht Paderborn hat das anno 1998 als unzulässig erachtet.
Erstellt am 24.10.2007 um 20:43 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Auch hier wieder: Marcus zeigt den Weg (das ich das mal sagen werde...)!