Internet Anschluss im BR-Büro?
hallo Kann der BR einen internet anschluss im BR-Büro verlangen?Rechner und Telefon sind vorhanden!
danke im voraus
mfg simon
Community-Antworten (6)
08.02.2007 um 20:49 Uhr
@ simon ,
ihr habt anspruch auf "modernes" Gerät !!
Sofern bei euch im Haus Internet vorhanden ist-kein Problem !!
Wenn nur wegen des BR´s aufwändige Bauvorhaben anstehen--wird´s sehr schwierig !!
08.02.2007 um 22:57 Uhr
@simon schließe mich Bergmann an. wenn du § brauchst (habe nix zuhaus), Rückmeldung.
Gruß Axel
08.02.2007 um 23:11 Uhr
lolus, § ist hier doch klar, oder? BetrVG §40
Urteile sind vielleicht interessant: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=0490797a959b944d69469fa964a1f4ac&nr=9426&pos=27&anz=31
09.02.2007 um 03:02 Uhr
gibt auch einen Komentar zu dem Thema(EDV im BR/Internet) im DKK Basikomentar 13 auflage. Kurzform > Hat der AG einen PC muss der BR auch einen haben....
09.02.2007 um 04:37 Uhr
Hi ich fand das hier, dürfte für ein paar Diskussionen reichen bis ich wieder da bin ,.....
Die Rechtsprechung ist allerdings nicht einheitlich. Es drängt sich der Verdacht auf, dass auch die persönliche Techniknutzung der Richter einen Einfluss auf das Urteil hat:
LAG Hamm 16.9.2005 - 13 TaBV 66/05 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Das LAG sieht den Internetzugang als nicht erforderlich, weil nicht betriebsüblich, an. Weil auch die Geschäftsleitung nicht das Internet zur Informationsbeschaffung nutze, brauche auch der Betriebsrat diese Informationsquelle nicht - so die seltsame Argumentation des Gerichts.
LAG Rheinland-Pfalz- 30.6.2004 - 10 TaBV 880/03 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Auch beim LAG Rheinland-Pfalz ist die Technikentwicklung erst beim Faxgerät angekommen: dies sei erforderlich, Internetzugang in diesem Fall nicht betriebsüblich und daher nicht erforderlich.
AG Berlin - 7.10.2005 - 28 BV 17569/05 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Anders das AG Berlin, das in diesem Fall einen eigenen DSL- und Internet-Anschluss weder als Luxus noch als Annehmlichkeit, sondern als "Nebenprodukt des PCs" für selbstverständlich hält.
09.02.2007 um 11:56 Uhr
ich kann nur aus unserem Unternehmen berichten. Wie waschbär schon darstellt ist die Rechtsprechung sehr unterschiedlich. Insbesondere ist es aus unserer Sicht entscheident was BETRIEBSüblich ist.
In der Zentrale haben die meisten MA Internetzugriff. Hier war es sehr einfach den Internetzugriff durchzusetzen. Mehrer BR in unseren Filialen haben es dann probiert. Ergebinis: keine Chance da dort nur die örtliche Leitung einen Zugang hat und die normalen MA (jeweils so um die 100) keinen.
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