Erstellt am 08.02.2007 um 19:49 Uhr von Bergmann
@ simon ,
ihr habt anspruch auf "modernes" Gerät !!
Sofern bei euch im Haus Internet vorhanden ist-kein Problem !!
Wenn nur wegen des BR´s aufwändige Bauvorhaben anstehen--wird´s sehr schwierig !!
Erstellt am 08.02.2007 um 21:57 Uhr von lolus
@simon
schließe mich Bergmann an.
wenn du § brauchst (habe nix zuhaus), Rückmeldung.
Gruß Axel
Erstellt am 08.02.2007 um 22:11 Uhr von Lotte
lolus,
§ ist hier doch klar, oder? BetrVG §40
Urteile sind vielleicht interessant:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=0490797a959b944d69469fa964a1f4ac&nr=9426&pos=27&anz=31
Erstellt am 09.02.2007 um 02:02 Uhr von waschbär
gibt auch einen Komentar zu dem Thema(EDV im BR/Internet) im DKK Basikomentar 13 auflage. Kurzform > Hat der AG einen PC muss der BR auch einen haben....
Erstellt am 09.02.2007 um 03:37 Uhr von waschbär
Hi ich fand das hier, dürfte für ein paar Diskussionen reichen bis ich wieder da bin ,.....
Die Rechtsprechung ist allerdings nicht einheitlich. Es drängt sich der Verdacht auf, dass auch die persönliche Techniknutzung der Richter einen Einfluss auf das Urteil hat:
LAG Hamm 16.9.2005 - 13 TaBV 66/05 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Das LAG sieht den Internetzugang als nicht erforderlich, weil nicht betriebsüblich, an. Weil auch die Geschäftsleitung nicht das Internet zur Informationsbeschaffung nutze, brauche auch der Betriebsrat diese Informationsquelle nicht - so die seltsame Argumentation des Gerichts.
LAG Rheinland-Pfalz- 30.6.2004 - 10 TaBV 880/03 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Auch beim LAG Rheinland-Pfalz ist die Technikentwicklung erst beim Faxgerät angekommen: dies sei erforderlich, Internetzugang in diesem Fall nicht betriebsüblich und daher nicht erforderlich.
AG Berlin - 7.10.2005 - 28 BV 17569/05 - Quelle: ComputerFachwissen 2/06
Anders das AG Berlin, das in diesem Fall einen eigenen DSL- und Internet-Anschluss weder als Luxus noch als Annehmlichkeit, sondern als "Nebenprodukt des PCs" für selbstverständlich hält.
Erstellt am 09.02.2007 um 10:56 Uhr von paula
ich kann nur aus unserem Unternehmen berichten. Wie waschbär schon darstellt ist die Rechtsprechung sehr unterschiedlich. Insbesondere ist es aus unserer Sicht entscheident was BETRIEBSüblich ist.
In der Zentrale haben die meisten MA Internetzugriff. Hier war es sehr einfach den Internetzugriff durchzusetzen. Mehrer BR in unseren Filialen haben es dann probiert. Ergebinis: keine Chance da dort nur die örtliche Leitung einen Zugang hat und die normalen MA (jeweils so um die 100) keinen.