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Umstellung Schichtplan

A
Auxburger
Apr 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab ein vermutlich komplexeres Thema und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Bei uns im Betrieb gibt es in einer Abteilung ein 21-Schichtmodell. Theoretisch müssen laut BV alle Mitarbeiter dieser Abteilung dieses Schichtmodell leben. Ausnahmen andere Verträge. (Ich hänge ein Teil der BV sowie zwei Passagen eines Standard Arbeitsvertrages hier ein)

Es gibt von ca. 65 Mitarbeitern dieser Abteilung nur einen einzigen MA mit einem anderen Vertrag.

So nun hat die Abteilungsleitung letztes Jahr im Herbst beschlossen, einige MA aus dem 21 Schichtmodell raus zu nehmen und in ein 15 Schichtmodell zu stecken. Dies basierte auf freiwiligkeit, teilweise sogar „wunsch“ dieser MA.

(Wahrscheinlich hatte die Abteilungsleitung gar nicht die Befugnisse der Änderung des Schichtplans!?)

Da dies aber von den MA die betroffen waren, ja sogar erwünscht war, wurde nichts unternommen.

Die Abteilungsleitung hat damals von einer temporären Situation (Grund: bessere Planbarkeit und Auslastung) gesprochen, so dass die MA jederzeit wieder ins 21 Schicht Modell rutschen können.

Dann zum Ende des Jahres gab es einen Jahresschichtplan für jeden MA (egal in welchem Schichtmodell man sich befand) um vor allem seine Urlaube und Termine planen und eintragen zu können.

Also die, die im November 2022 im 15 Schichtmodell waren, haben einen Jahresschichtplan für 2023 bekommen, komplett in 15 Schicht, und die die im 21 Schichtmodell waren, einen Jahresschichtplan komplett in ihrem 21 Schicht Rhytmus.

Nun Mitte März kam von der Abteilungsleitung ein Aushang, dass von den damals 12 MA die das Schichtmodell von 21 auf 15 gewechselt haben, 6 MA wieder ins 21 Schicht Modell sollen.

Diese MA wollen dies aber eigentlich nicht.

Und nun?

Also, ich weiß, dass in den Arbeitsverträgen 21 Schicht steht, ich weiß auch, dass in der BV steht, dass man 21 Schicht arbeiten muss.

ABER: wie sieht es aus, wenn die AL den Schichtplan von selbst für eine Anzahl von Leuten auf 15 Schicht umstellt? Ist eine Rückstufung dann mitbestimmungspflichtig im Sinne von anderen Arbeitszeiten?

Und ist da für diese MA der Jahresschichtplan vielleicht sogar von Vorteil.

Ich würde ja behaupten, der Jahresschichtplan ist verbindlich und jegliche Abänderung ist mitbestimmungspflichtig (trotz Arbeitsverträgen und BV).

Wie würdet ihr das ganze sehen? Kann der BR überhaupt etwas tun, um die MA die nun seit nem knappen halben Jahr in 15 Schicht arbeiten, dort auch zu belassen? Und wenn nicht, kann der einzelne MA für sich etwas tun? (Zusatzvereinbarungen mit 15 Schicht schließt die HR komplett aus)

Ich hab euch mal die zwei Passagen aus dem Arbeitsvertrag und aus der BV angehangen, ebenso einen der Jahresschichtpläne. (Die Kreise in dem Plan sind die eingetragenen Urlaubstage) [welche sich im übrigen nun durch das zurück kehren ins 21 Schichtmodell ja auch komplett verschiebt]

Und angenommen die Umstellung ist mitbestimmungspflichtig, welche Möglichkeiten hat ein BR dann gegen diese Schichtplanumstellung für diese 6 Leute zu stimmen?

(Bei uns gilt kein Tarifvertrag)

Arbeitsvertrag: https://share-your-photo.com/61c4b548c2 BV: https://share-your-photo.com/a6364b5fba Jahresschichtplan: https://share-your-photo.com/91638d999f

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Community-Antworten (3)

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DummerHund

04.04.2023 um 10:09 Uhr

Ohne jetzt die verlinkten Passagen gelesen zu haben. Jede Änderung des Schichtplans ist Mitbestimmungspflichtig; ganz gleich obe er für 1 Woche erstellt wurde oder für 1 Jahr. Klicke dich mal hier durch die Schichtplanfibel: http://schichtplanfibel.de/urteile2.htm

A
Auxburger

04.04.2023 um 13:47 Uhr

Der Meinung bin ich eben auch. Ich bin mir nur unsicher, ob dem auch gilt, wenn es eigentlich ein vorgeschriebenes Schichtmodell gibt und man in dieses wieder rein rutscht. Und ob der BR dann auch die Möglichkeit hat, dem gegen zu stimmen.

Und wie sieht es aus, wenn noch nie ein Schichtplan dem BR vorgelegt wurde bzw noch nie über einen Schichtplan mitbestimmt wurde?

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XYZ68

04.04.2023 um 16:14 Uhr

"Und wie sieht es aus, wenn noch nie ein Schichtplan dem BR vorgelegt wurde bzw noch nie über einen Schichtplan mitbestimmt wurde?"

Dann wird es Zeit, dass die Mitbestimmung wahrgenommen wird. Auch wenn es eine BV zur Regelung des Schichtplanes gibt, seid ihr trotzdem in der Mitbestimmung, was den konkreten Einsatzplan angeht. Jeder Schichtplan hat euch vorgelegt zu werden und unterliegt der Mitbestimmung.

Bei uns ist es mittlerweile so, das der Schichtrhythmus vorgebgeben ist, er wird bei notwendigen Änderungen (z.B. Wechsel von 15 auf 20 Schicht) mindestens drei Wochen in voraus mit uns beraten, Ziel ist es, die Mitarbeiter 2 Wochen vor dem Wechsel zu informieren. Dazu gibt es einen Personaleinsatzplan, in dem festgelegt ist, welcher Mitarbeiter in welchem Schichtrhythmus arbeitet. Gibt es Änderungen, werden diese ebenso beim BR beantragt, so dass wir unsere Mitbestimmung wahr nehmen können.

Dabei wird der Schichtplan übrigens auch auf Unstimmigkeiten geprüft. Mir ist zum Beispiel aufgefallen, dass in dieser Nachtschichtwoche 5 Nachtschichten geplant sind, obwohl eigentlich nur 4 Arbeitstage sind (im 15-Schicht-System) (Euer Programm kommt mir übrigens sehr bekannt vor ? )

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