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Betriebsratssitzung

C
CRae17
Mai 2022 bearbeitet

Unsere Sitzung ist immer Donnerstags um 10.00 Uhr. Da die Nachrueckerin Schule hat, kann sie immer erst ab 15.00 Uhr. Müssen wir nun jedesmal auf sie Rücksicht nehmen, da sie fast immer bei den Sitzungen dabei ist. Außerdem ist sie die Tochter einer leitenden Angestellten, wo Abends alles "durchgekaut"wird. Bitte um eine Antwort, da der BR nicht weiß, wie er sich nun verhalten soll.

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Community-Antworten (4)

S
SabiKa67

04.05.2022 um 00:17 Uhr

Hallo CRae17 zu Deiner zweiten Frage: Es ist egal, ob Sie Tochter, Schwestern, Ehefrau oder was auch immer eines leitenden Angestellten ist. Wenn sie bei der Betriebsratswahl von den Kolleginnen und Kollegen in den BR gewählt wurde , ist sie Betriebsrätin.

Natürlich unterliegt sie - wie alle andere BR´s auch - der Verschwiegenheit. Bei Verstoß dagegen kann dies als robe Pflichtverletzung gesehen werden.

Das sie schulpflichtig ist wäre für Ihre Abwesenheit wohl ein Ersatz zu laden. Betriebsratsarbeit entbindet eine Schülerin oder Berufsschülerin nicht von ihrer Schulpflicht. Da Schule hier als ein höherwertiges Gut als die von Betriebsratsarbeit anzusehen ist, und es hierzu auch durch die einzelnen Bundesländer div. Gesetzte verabschiedet wurden, dürfte bei Schulzeiten grundsätzlich ein Verhinderungsgrund für BR-Arbeit vorliegen. Das ergibt sich auch aus der Auslegung des § 78 BetrVG, wonach eine BR-Tätigkeit nicht zum Nachteil des Betroffenen führen darf. Was aber bei übermäßigen Berufsschulfehlzeiten der Fall wäre, wenn dadurch sein Ausbildungsziel gefährdet würde.

C
celestro

04.05.2022 um 02:12 Uhr

"§ 5 BetrVG

(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht

  1. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben."

und da das so klingt, als wohne die Tochter noch "zu Hause" könnte damit die BR-Tätigkeit hinfällig sein (sofern das als "Arbeitgeber zählt). Da sollte sich der BR mal bei einem RA informieren.

X
XYZ68

04.05.2022 um 10:09 Uhr

Aber Arbeitgeber ist nun mal nicht gleich der Leitende Angestellte

R
Relfe

04.05.2022 um 10:16 Uhr

Wo ist das Problem mit den Sitzungen? Ein BRM ist immer am Donnerstag vormittags nicht da, da würde ich als BRV die Sitzungen einfach an einem der anderen 4 Wochentage planen und Do nur als Ausnahme ansehen. Wenn Du das wärst würdest Du auch deinem Amt nachkommen wollen und nicht vom BR-Gremium ausgeschlossen werden, weil man seiner Schulpflicht nachkommt oder die Tochter einer LA ist, oder?

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