Erstellt am 17.04.2018 um 14:04 Uhr von moreno
Hast Du mal mit ihr geredet warum sie Dich nicht eingeladen hat? Man sollte erst reden und dann mit § winken :-)
Erstellt am 17.04.2018 um 14:41 Uhr von Lucedesole
Sie redet kein Wort mit mir... es stehen neue Wahlen an und ich bin gegen die neue Wahlliste da dort leitende Angestellte aufgeführt sind... es geht in der neuen Liste nur um Kündigungsschutz und nicht um die Interessenvertretung der Arbeitnehmer.
Erstellt am 17.04.2018 um 15:39 Uhr von Enigmathika
Beschlüsse in einer BR-Sitzung, die nicht den Formalien genügt, sind ungültig.
Zu den Formalien gehört, dass die Einladungen zur Sitzung formgerecht gestellt werden.
Es ist also keine gute Idee, ein BR-Mitglied damit "bestrafen" zu wollen, dass es nicht zur Sitzung eingeladen wird.
Erstellt am 17.04.2018 um 15:58 Uhr von Lucedesole
Sie versuchten mich ja an meinem Arbeitsplatz anzurufen, obwohl sie wussten das ich frei habe, denn darüber informierte sich die Brv kurz vorher bei meinem Chef. Die Brv hatte auch meine Privatnummer und auch meine Kollegen gäbe diese dem Stellvertreter nochmals, aber er meldete sich nicht. Also nun die Frage kann ich dagegen etwas unternehmen?
Erstellt am 17.04.2018 um 16:08 Uhr von celestro
"obwohl sie wussten das ich frei habe"
Hattest Du denn angegeben, trotz Urlaub (Freischicht whatever) BR-Arbeit verrichten zu wollen ? Denn wenn nicht, lag eine Verhinderung vor und somit hätte die BRV vermutlich völlig richtig gehandelt.
P.S. Nicht eingeladen bedeutet, Dir wurde die Einladung nicht auf "normalem" Wege zugestellt (also per Mail z.B.) ?
Erstellt am 17.04.2018 um 16:08 Uhr von Enigmathika
Erfolgen die Einladungen bei Euch immer per Telefon? Und (Frage an alle) ist das korrekt so?
Wir sind noch ein recht "junger" Betriebsrat ohne viel Erfahrung. Um alles richtig zu machen, laden wir per E-Mail ein. Schließlich muss ja mit der Einladung auch die Tagesordnung bekannt gemacht werden.
Erstellt am 17.04.2018 um 16:12 Uhr von Enigmathika
@celestro:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann erfolgte der Versuch, sie einzuladen, während sie frei hatte.
Erstellt am 17.04.2018 um 16:18 Uhr von Lucedesole
Die Sitzung war heute und ich hätte auch daran teilnehmen können... sie riefen extra an meinem.freien Tag an um dann sagen zu können sie hätten mich nicht erreicht obwohl auch die Privatenummer vorliegt. Üblicher weiße gingen die Einladungen für Sitzungen immerkl schriftlich per Brief raus. Ich habe nichts erhalten.
Erstellt am 17.04.2018 um 16:22 Uhr von celestro
"Üblicher weiße gingen die Einladungen für Sitzungen immerkl schriftlich per Brief raus."
Einladung zur Sitzung per Brief ? Geht der Brief dann nach Hause oder "an die Arbeit" ?
Erstellt am 17.04.2018 um 16:51 Uhr von Lucedesole
Erstellt am 17.04.2018 um 17:17 Uhr von celestro
§ 29 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG
"Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden."
Erstellt am 17.04.2018 um 17:34 Uhr von Lucedesole
Also sehe ich es richtig wenn sie es Freitag erst versucht haben (mich angeblich zu erreichen) zu einer Sitzung am Dienstag einzuladen ist es zu kurzfristig?
Erstellt am 17.04.2018 um 18:38 Uhr von celestro
Das läßt sich so pauschal nicht sagen. Kommt ja auch immer darauf an, wie das bei Euch so läuft. Mich irritiert aber, daß nach und nach immer neue Infos kommen. Jetzt wurde auf einmal am Freitag versucht, obwohl die Sitzung erst am Dienstag stattfinden sollte ? Wenn normalerweise die Einladung per Brief kommt, wieso ruft man dann Freitag an ? Und wenn man Freitag anruft, was hat man dann am Montag gemacht ?
Erstellt am 17.04.2018 um 19:03 Uhr von Lucedesole
Ja normalerweise per Brief. Diesmal aber nicht. Und Montag telefonierte ich auch noch mit dem stellvertretenden Brv und er sagte nicht ein Wort von der Sitzung heute. Also haben sie mich absichtlich nicht informiert. So sehe ich das.
Erstellt am 18.04.2018 um 09:44 Uhr von Kuno Kimba
§ 29 BetrVG und die LEIDENDEN Angestellten dürfen nicht kandidieren
Erstellt am 18.04.2018 um 09:58 Uhr von enigmathika
@ Kuno Es stimmt zwar, dass leitende Angestellte nicht kandidieren dürfen. Allerdings ist es oft so, dass ein erheblicher Unterschied besteht, wen die Belegschaft für einen leitenden Angestellten hält und wer wirklich ein leitender Angestellter gemäß Betriebsverfassungsgesetz ist.
Erstellt am 18.04.2018 um 10:22 Uhr von enigmathika
@lucedeole
Tja, dann sieht es so aus, als hätte die sich selbst ins Knie geschossen. Jeder Beschluss, der auf dieser Sitzung gefasst wird, ist unwirksam.
Wenn es sich um echte leitende Angestellte handelt, dürfen die einfach nicht auf der Liste stehen, egal, ob Du anwesend bist oder nicht. Wenn es nur "gefühlte" leitende Angestellte sind (zum Beispiel Abteilungsleiter ohne das Recht Personal einzustellen/zu entlassen, ohne Prokura, etc.), kannst Du nicht viel machen, außer eine eigene Liste aufzustellen.
Erstellt am 18.04.2018 um 10:27 Uhr von celestro
Wie kommt denn hier bitte jetzt jemand auf "leitende Angestellte" ?
Erstellt am 18.04.2018 um 11:06 Uhr von enigmathika
@celestro Aus der Antwort von Lucedesole vom 17.04. um 14:41:
"...es stehen neue Wahlen an und ich bin gegen die neue Wahlliste da dort leitende Angestellte aufgeführt sind..."
Das passiert, wenn die Informationen nur häppchenweise kommen. ;-)
Erstellt am 18.04.2018 um 11:22 Uhr von celestro
hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Ist aber auch egal, denn für die Fragestellung ist es mMn nicht relevant. Denn die Problematik besteht JETZT und gegen die neue Wahlliste hat jemand was. 2 völlig verschiedene Baustellen. Um die leitende Angestellte auf der Wahlliste muss der WV etwas tun (sofern es eine leitende Person ist).
Erstellt am 18.04.2018 um 11:40 Uhr von enigmathika
Ja, da hast Du recht. Ich bin nur darauf eingegangen, weil die Fragestellerin vermutet, wegen ihres Widerstandes gegen die Wahlliste nicht eingeladen worden zu sein.