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Betriebsratssitzung

A
Ancilla
Jan 2018 bearbeitet

Ein Hallo in die Runde, unsere Chefin ist leider ein alles allein entscheidender Kontrollfreak, als Br haben wir nix zu lachen, am besten Mund halten und allem zustimmen. Sonst gibts Druck. Da wir uns als BR trotzdem nach Kräften bemühen für unsere Kollegen gute Vereinbarungen zu vereinbaren stehen wir unter Dauerdruck.

Eines ihrer Druckmittel ist das ständige verlangen bzw. beantragen von BR-Sitzungen, obwohl wir mindestens 1 mal im Monat im Ausschuss und alle 2 Monatemit dem gesamten BR und der Chefin zusammensitzen. Wenn die Zusammenarbeit gut wäre, ok, aber schon wenn sie wwieder mal eine Sitzung beantragt (um uns in dieser zu erklären was wir alles falsch gemacht haben, auch sollen wir noch während der sitzung in ihrem Beisein dann spontan irgendwelchen Vorschlägen zustimmen)...ein unangenehmes Gefühl.

Wie sind eure Erfahrungen? Der AG kann Sitzungen beantragen, ok, aber gibt es da Grenzen? Oder geht das nun endlos weiter? Es passt ihr was nicht, zack sitzung und noch eine und noch eine...

LG Ancilla

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Community-Antworten (15)

M
Moreno

22.11.2016 um 12:54 Uhr

,,Der AG kann Sitzungen beantragen" ja aber wann die letztendlich statt finden liegt doch wohl am BRV. Da würde ich mich nicht unter Druck setzen lassen! Auch den Ablauf selber habt Ihr ja in der Hand und irgendwas zustimmen ist sowieso verkehrt! Anhören was sie will und dies halt auf die nächste Tagesordnung setzen.

S
stehipp

22.11.2016 um 13:12 Uhr

Mal eine neue Variante, ich kenne es eher, dass die Geschäftsleitung sich beschwert, wenn die BR-Mitglieder zu viel Zeit für ihre Tätigkeit aufwenden.

Aber wenn der Chef das will, dann setzte ich mich auch täglich 8 Stunden zusammen. Nur eins mache ich mit Sicherheit nicht: Irgendwelche Entscheidungen treffen, während meine GL anwesend ist.

G
gironimo

22.11.2016 um 13:57 Uhr

Der BR sollte sich emanzipieren. Was Eure Chefin für Vorstellungen und Wünsche hat, ist das eine - wie ihr eure BR -Arbeit organisiert oder wie ihr entscheidet ist eure Sache.

Und ihr solltet daran denken, häufiger Eure regelmäßigen BR-Sitzungen zu machen.

C
celestro

22.11.2016 um 14:03 Uhr

"Der AG kann Sitzungen beantragen, ok,"

Nö ... kann er nicht. Er kann beantragen, das Ihr ein Thema auf die Tagesordnung setzt und dann ggf. auch mit ihm drüber redet. Aber "eine Sitzung" beantragen kann der AG eigentlich nicht. Es sei denn, Ihr springt wie ein Hündchen über die Stöckchen, die Er Euch hinhält.

N
nicoline

22.11.2016 um 14:54 Uhr

celestro,

sagt dir der

§ 29 Einberufung der Sitzungen

etwas, dann schau mal hier:

(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen,

die auf sein Verlangen anberaumt sind,

und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

C
celestro

22.11.2016 um 15:27 Uhr

Nein, den Punkt kannte ich noch nicht. Danke Dir !

N
nicoline

22.11.2016 um 16:10 Uhr

Gerne! Tja, man kann alt werden wie ein Uhu und lernt immer noch dazuhu! Geht mir auch so! :o))

M
Moreno

22.11.2016 um 16:20 Uhr

Heißt das nicht Kuh? ;-)

N
nicoline

22.11.2016 um 16:29 Uhr

Ich nehme lieber Uhu, hört sich witziger an, finde ich! :o))

A
Ancilla

22.11.2016 um 16:44 Uhr

Bis 13:54 Uhr hatte ich kurzfristig die Hoffnung mich möglicherweise geirrt zu haben.....lebbe is hart

C
celestro

22.11.2016 um 17:18 Uhr

"Bis 13:54 Uhr hatte ich kurzfristig die Hoffnung mich möglicherweise geirrt zu haben.....lebbe is hart"

nun ja ... hab mal im Fitting nachgeschaut und da findet man:

"Der Antrag auf Einberufung einer Sitzung nach § 29 Abs. 3 ist an den BRV zu richten. ... Text ... Der Antrag muß den Gegenstand angeben, dessen Beratung in der Sitzung verlangt wird. Der Beratungsgegenstand muß zum Aufgabenbereich des BR gehören. Text"

also ich weiß ja nicht, wie die Chefin das macht und was Sie Euch "sagt", worum es gehen soll. Aber ich sehe da dennoch Möglichkeiten, der Dame mal die lange Nase zu zeigen. Da solltet Ihr Euch vielleicht mit Beispielen mal an einen Rechtsanwalt wenden. Zum "Kopf waschen" ist das nach meinem Verständnis eher nicht gedacht ...

A
Ancilla

23.11.2016 um 11:05 Uhr

@celestro Eines der Hauptprobleme: Bisher hat sie jeglichen Sachverstand verweigert. D.h. wir müssten einen Rechtsanwalt damit beauftragen einen Rechtsanwalt ein zu klagen. Oder eben den Weg über die Einigungsstelle gehen. Manchmal hilft uns auch verdi.

Alternative Ideen?

M
Moreno

23.11.2016 um 13:53 Uhr

Weswegen wollt Ihr in die Einigungsstelle und weswegen braucht Ihr einen Rechtsanwalt? Bisher kann ich nur ne nervige Chefin erkennen und dagegen hilft nur das nötige Fachwissen.

P
Pjöööng

23.11.2016 um 14:12 Uhr

Ich verstehe ds Problem nicht!

Die Chefin "verlangt" eine Sitzung, sagt nicht richtig worum es geht, also wird der Punkt auf die TO der nächsten ordentlichen Sitzung genommen. Dort darf die Chefin sprechen und nachdem sie gesprochen hat den Raum verlassen. Erst dann wird intern diskutiert. Ggf. bekommt sie im Anschluss an die Sitzung eine Stellungnahme des BR vom BRV übermittelt.

So lange Ihr springt wird sie immer neue Stöckchen hinhalten.

N
nicoline

23.11.2016 um 21:19 Uhr

Ancilla, sag mal wie groß ist euer BR und was ist das für ein Ausschuss?

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