Mehrarbeit - Ausgrenzung
Darf ein AG einen Mitarbeiter von der Mehrarbeit ausschließen? Folgende Situation: Der AG hat in einer gemeinsamen Runde angefragt, er plant Mehrarbeit zu beantragen, weil wir sehr viele Aufträge haben. Die Teamrunde hat sich dies angehört und hat gemeint ja wir machen es. Ich wurde vorab nicht informiert, dass der AG mich aus dieser Mehrabeit ausschließen möchte. Nach einer Woche lag nun die Zustimmung vom BR vor und in der Runde wurde nun gesagt, dass dies ab jetzt für drei Monate gilt. Es wurde in der Runde auch nicht mitgeteilt, dass ich ausgeschlossen werde. Ich hatte mich darauf eingestellt. Ein paar Stunden später wurde ich angerufen zu Hause im Home-Office und mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht auf der Liste steht. Ich teilte mit, dass ich bereit bin das Team zu unterstützen und das mir nichts ausmacht. Wir können sogar Samstag Mehrarbeit leisten. Die Führungskraft meint es gäbe kein zurück, ich darf nicht mitmachen, sie wird dies auch nachträglich nicht beantragen, Grund wurde genannt, dass ich ausgeschlossen bin, warum wurde nur gesagt, dass was letztes Jahr vorgefallen ist. Ich denke das tut nichts zur Sache. Was das letzte Jahr mit dem neuen Jahr was zu tun? Muss der BR die Liste aushängen, darf ich dies einsehen, bzw. wen kann ich zur Rate ziehen, ist dies Mobbing, Diskriminierung bzw. Ungleichbehandlung? Kann ich den Namen erfahren, welcher die Mehrarbeit genehmigt hat bzw. kann man mir eine Kopie dieser Liste geben?
Community-Antworten (2)
14.03.2023 um 16:29 Uhr
"dass ich ausgeschlossen bin, warum wurde nur gesagt, dass was letztes Jahr vorgefallen ist. Ich denke das tut nichts zur Sache."
Für deinen AG scheint das Vorkommnis/Vorkommen letztes Jahr schon Grund genug sein. Schwer zu beurteilen wenn man nicht weiß um was es geht.
Rechtlich sehe ich keine Benachteiligung das Er dich "ausgeschlossen" hat. Der AG hat nicht in deine normale Arbeitszeit/Arbeit eingegriffen.
14.03.2023 um 20:27 Uhr
Je nachdem wie der Antrag beim BR einging, könnte schon eine Ungleichbehandlung vor liegen und evtl. auch eine Doppelbestrafung. Ist die Mehrarbeit für das gesamte Team gestellt worden oder aber namentlich nach Personen? Bist du wegen eines Vorfalles im vergangenem Jahr Abgemaht oder Ermahnt worden wäre dies ja jetzt mit der Begründung eine Doppelbestrafung. Im ganzen ist es gut das du deine Arbeitskraft bereits zu Verfügung gestellt hat. Der § 615 BGB könnte evtl. von Bedeutung werden. Gut wäre da allerdings wenn du deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen noch mal unter Zeugen wiederholen würdest. Und nein, du hast keinen Anspruch darauf zu erfahren wer wie in der Sitzung abgestimmt hat.
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